Hallo zusammen,
ein Mieter hat in einem Wohnhaus, das alles aus Eigentumswohnungen besteht, an einem Ventil gedreht, was dazu geführt hat, das sowohl seine, als auch die untere Wohnung einen Wasserschaden davon getragen hat. Die Frage ist nun, wer muss für diesen Schaden aufkommen? Der Mieter (der keine Private Versicherung hat) Sein Vermieter oder die Eigentümer der Hausgemeinschaft??
vg
Sandra