Nebenkosten mit Kaution verrechnen

Folgender HYPOTHETISCHER Fall,
der rein gar nichts mit mir oder anderen genannten Personen zu tun hat:

Mein Vermieter hat sich geweigert mir die Kaution zurückzuerstatten, mit dem Hinweis, dass die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Vorläufig hätte ich ein Guthaben in Höhe von etwa 50 Euro, dass sich aber noch ändern kann, wenn die Müllabrechnung vorläge.

Nun ist das Problem, dass ich zwar die Nebenkosten zu tragen habe, mein Vater mir aber die Kaution vorgeschossen hat und diese ganz gerne wieder zurück hätte. Ich meine mich zu erinnern, dass bei regelmäßigen Mietzahlung, ordnungsgemäßer Wohungungsübergabe etc. das nicht rechtens ist!

Welche Möglichkeiten hätte ich (rein theoretisch, falls die Geschichte wahr wäre) mich dagegen zu wehren und die 800€ zurück zu bekommen?

Vielen Dank für die (unverbindlichen und kostenlosen, weil hypothetischen)
Antworten

gruß
jartUl

Lieber Jartul,

viel einfacher als deine ca. 30 Hinweise, das es sich um einen fiktiven Fall handelt, wären neutrale Formulierungen a la „Ein Mieter…“ gewesen.

So ist die Angelegenheit nach wie vor sehr grenzwertig. Da ich aber kein Experte in dem entsprechenden Recht bin kurz folgendes:

Der Mieter muss selbst zusehen, wie er seinem Vater die geschuldete Kaution zurückerstattet, den der VM kann die Kaution bis zu einem halben Jahr zurückhalten.

Über dieses halbe Jahr hinaus kann er die Kaution zurückhalten, wenn NK-Abrechnungen noch ausstehen.

Man kann aber mit dem VM vereinbaren zumindest schon einmal einen Teil der Kaution zurückzuerstatten wenn wirklich nur noch die NK-Abrechnung aussteht und sogar zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Guthaben auszuzahlen wäre.

Gruß
Nita