Schimmelgefahr muss behoben werden?

Hallo Leute.

Gehen wir einfach mal davon aus, dass in einer Wohnung eine Schimmelgefahr besteht. Nehmen wir doch einfach mal ein Spülbecken als Beispiel, dass undicht isoliert ist. Somit tropft alles in den Schrank, der unter dem Spülbecken ist – ebenso wie die Abwasserrohre der Spüle. Gehen wir einmal ferner davon aus, dass auch unter dem Spülbecken Wasser sitzt, sodass der Mieter das auf keinen Fall wegwischen kann. Das dürfte ja schon eine Schimmelgefahr darstellen?
Und nun? Der Mieter MUSS so einen Mangel ja beim Vermieter (VM) anzeigen. Aber muss dieser den Mangel auch beseitigen?

Viele Grüße
Disap

Hallo Disap,

die Antwort auf deine Frage ist: Das kommt darauf an.

Zunächst darauf: Ist die Küche Eigentum des VM und mitvermietet?

Dann darauf: Gibt es eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

Denn: Hat der Mieter eine eigene Küche dann wird die Antwort des VM auf die Mitteilung über eine „Schimmelgefahr“ (hört sich dramatisch an) ja wohl nur sagen: Na denn beseitigen Sie die mal!

Das selbe wird er sagen, wenn es eine gültige Kleinreparaturklausel gibt, denn ich glaube, das die Abdichtung eines Spülbeckens in der Küche durchaus darunter fallen könnte. Eine Silikonkartusche dürfte im Baumarkt für recht wenig Geld zu erstehen sein.

Und was mich interessiert: Wieso lässt jemand munter Wasser in den Spülschrank tropfen? Selbst wenn es wenig Wasser wäre, würde doch ein mit einem gesunden Menschenverstand begabter Mieter unter die tropfenden Stellen ein Gefäß stellen und schnellstens für Abhilfe des Schadens sorgen.

Und ehrlich gesagt: In einem Fall, wie der hier konstruierte, würde ich persönlich meinen VM - auch ohne Kleinreparaturklausel - nicht bemühen. Da würde ich höchsten, allerhöchstens, meinen Bruder fragen, ob der mit der erwähnten Kartusche mal vorbeikommt und hilft das Ding wieder abzudichten. Man kann - dies als meine ganz persönliche Meinung - auch übertreiben mit der Frage, was alles der VM zu leisten hat.

Gruß
Nita

Hallo.

die Antwort auf deine Frage ist: Das kommt darauf an.

Zunächst darauf: Ist die Küche Eigentum des VM und
mitvermietet?

Gehen wir doch einfach mal davon aus.

Dann darauf: Gibt es eine gültige Kleinreparaturklausel im
Mietvertrag?

Angenommen, dass der Mieter gerade frisch eingezogen ist. Spielt diese dann etwa eine Rolle?

Das selbe wird er sagen, wenn es eine gültige
Kleinreparaturklausel gibt, denn ich glaube, das die
Abdichtung eines Spülbeckens in der Küche durchaus darunter
fallen könnte. Eine Silikonkartusche dürfte im Baumarkt für
recht wenig Geld zu erstehen sein.

Guter Tipp. Aber vielleicht kannst du dir auch vorstellen, dass es einige Situationen gibt, wo man mit Silikon eben nicht alles abdichten kann. Ferner muss man ja schon darauf achten, dass man damit nicht die Spüle ‚versaut‘. Wenn die Holzplatte, in der die Spüle sitzt, rissig ist, könnte dies problematisch werden (denke ich jedenfalls)

Und was mich interessiert: Wieso lässt jemand munter Wasser in
den Spülschrank tropfen? Selbst wenn es wenig Wasser wäre,

Wenn die Isolierung fehlt, dann dürfte es an allen Stellen um das Becken tropfen. Aber ist ja auch egal. Ich interpretiere in den Fall lieber, dass sich das Holz um die Spüle bereits mit Wasser vollsaugt.

abzudichten. Man kann - dies als meine ganz persönliche
Meinung - auch übertreiben mit der Frage, was alles der VM zu
leisten hat.

Muss ich mich damit angegriffen fühlen? Ich gebe zu, der Sachverhalt des fiktiven Falls war schlecht formuliert/undetailliert, nur wenn es bei Mietbeginn erst auffällt und vorher verschwiegen wurde?

Trotzdem, Nita, Danke dafür.

Liebe Grüße
Disap

Hallo,
wenn der Mieter erst vor kurzem eingezogen ist, sollte er den VM Kontaktieren und versuchen diesen Mangel noch mit in das Übergabeprotokoll schreiben zu lassen (und den Mangel beseitigen zu lassen). Bescheid sagen sollte man auf jeden Fall, sonst heißt es hinterher der Mangel sei vorher nicht dagewesen.

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Hallo Disap,

also die Küche ist Eigentum des VM und mitvermietet an einen frisch eingezogenen Mieter.

Dieser Mieter hat nicht gesehen, das die Arbeitsplatte um die Spüle völlig kaputt ist und das es „aus allen Rohren“ tropft und das Wasser bereits in die Arbeitsplatte zieht.

Dies ist ein ganz klarer Mangel an der Mietsache. Der VM muss unterrichtet und um Abhilfe ersucht werden, die er auch zu leisten hat. Natürlich könnte man auch zur Unterstützung der Argumentation auf eine erhöhte Gefahr von möglichem Schimmelbefall als „Langzeitfolge“ des Wasserschadens hinweisen.

Sollte der VM nicht reagieren kann man: a) die Mangelbehebung anmahnen und dazu eine Frist setzen und b) nach Ablauf der Frist selbst einen Handwerker beauftragen und diese Kosten dem VM belasten. Punkt b) wird in diesem Fall im Schreiben zu Punkt a) bereits „angedroht“.

Zur rechtlich einwandfreien Abwicklung einer solchen Maßnahme würde ein Fachanwalt nützlich sein. Der kann dann z.B. auch noch wissenswertes zu Mietminderungen etc. sagen.

Gruß
Nita

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