Hallo.
die Antwort auf deine Frage ist: Das kommt darauf an.
Zunächst darauf: Ist die Küche Eigentum des VM und
mitvermietet?
Gehen wir doch einfach mal davon aus.
Dann darauf: Gibt es eine gültige Kleinreparaturklausel im
Mietvertrag?
Angenommen, dass der Mieter gerade frisch eingezogen ist. Spielt diese dann etwa eine Rolle?
Das selbe wird er sagen, wenn es eine gültige
Kleinreparaturklausel gibt, denn ich glaube, das die
Abdichtung eines Spülbeckens in der Küche durchaus darunter
fallen könnte. Eine Silikonkartusche dürfte im Baumarkt für
recht wenig Geld zu erstehen sein.
Guter Tipp. Aber vielleicht kannst du dir auch vorstellen, dass es einige Situationen gibt, wo man mit Silikon eben nicht alles abdichten kann. Ferner muss man ja schon darauf achten, dass man damit nicht die Spüle ‚versaut‘. Wenn die Holzplatte, in der die Spüle sitzt, rissig ist, könnte dies problematisch werden (denke ich jedenfalls)
Und was mich interessiert: Wieso lässt jemand munter Wasser in
den Spülschrank tropfen? Selbst wenn es wenig Wasser wäre,
Wenn die Isolierung fehlt, dann dürfte es an allen Stellen um das Becken tropfen. Aber ist ja auch egal. Ich interpretiere in den Fall lieber, dass sich das Holz um die Spüle bereits mit Wasser vollsaugt.
…
abzudichten. Man kann - dies als meine ganz persönliche
Meinung - auch übertreiben mit der Frage, was alles der VM zu
leisten hat.
Muss ich mich damit angegriffen fühlen? Ich gebe zu, der Sachverhalt des fiktiven Falls war schlecht formuliert/undetailliert, nur wenn es bei Mietbeginn erst auffällt und vorher verschwiegen wurde?
Trotzdem, Nita, Danke dafür.
Liebe Grüße
Disap