Hi!
Angenommen, eine Mietpartei L hat beim Vertrag mit dem Vermieter G einen Passus unterschrieben, dass er den Vorgarten „in Ornung“ zu halten hat.
Beim Gespräch vor der Vertragsunterzeichnung wurde durch den Vertreter des Vermieters G versichert, dass da eh nur Bodendecker gepflanzt würden - auf Rückfrage, ob das so aussehen würde, wie auf der Beispielstraße 4711 wurde es bejaht.
Nun hat der Vermieter G dort aber keine Bodendecker gepflanzt, sondern einen mittelschweren tropischen Regenwald - soll heißen: Die Teile wuchern auch schon mal bis zu 3 Metern Höhe…
Seit Jahren versucht die Mietpartei L nun den Vermieter G davon zu überzeugen, dass dieser vernünftige Gartengeräte zur Verfügung stellt, damit er den Vorgarten (ca. 2,5m x 7m) in Shcuss halten kann. Der Vermieter reagierte immer derart, dass er ein Gartenbauunternehmen raus schickte, was dort notdürftig beigeschnitten hat.
Hinzu kommt, dass eine weitere Mietpartei K in der gesamten Umgebung des Hauses (auch im Vorgarten) Heckenrosen gepflanzt hatte, als dort noch nicht so viel Chaos herrschte. Darüber hat sich die Mietpartei L beschwert, da K irgendwann keine Lust mehr hatte, die Teile zu pflegen.
Es ist somit unmöglich, sich verletzungsfrei in den Vorgarten zu begeben.
Jetzt bekam L eine „Abmahnung“ von G, dass man gefälligst den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen hat.
Auf Anschreiben, die L kurz vorher an G verschickte, mit der Bitte, endlich vernünftige Gartengeräte zur Verfügung zu stellen, oder aber alles dort rauszureißen (L erklärte sich bereit, dort auf eigene Kosten Blümchen zu pflanzen) kam keine Reaktion.
Was kann L machen? Muss er sich tatsächlich unter Gefährdung seiner Gesundheit in den Vorgarten begeben und das Teil mit eigens gekauften Gartengeräten (die ja nicht gerade günstig sind) in Schuss bringen?
Könnte L auf eigene Kosten alles rausreißen und neu bepflanzen?
Existiert evtl. sogar ein Urteil?
LG
Guido
