Mieter und Gartenpflege

Hi!

Angenommen, eine Mietpartei L hat beim Vertrag mit dem Vermieter G einen Passus unterschrieben, dass er den Vorgarten „in Ornung“ zu halten hat.

Beim Gespräch vor der Vertragsunterzeichnung wurde durch den Vertreter des Vermieters G versichert, dass da eh nur Bodendecker gepflanzt würden - auf Rückfrage, ob das so aussehen würde, wie auf der Beispielstraße 4711 wurde es bejaht.

Nun hat der Vermieter G dort aber keine Bodendecker gepflanzt, sondern einen mittelschweren tropischen Regenwald - soll heißen: Die Teile wuchern auch schon mal bis zu 3 Metern Höhe…

Seit Jahren versucht die Mietpartei L nun den Vermieter G davon zu überzeugen, dass dieser vernünftige Gartengeräte zur Verfügung stellt, damit er den Vorgarten (ca. 2,5m x 7m) in Shcuss halten kann. Der Vermieter reagierte immer derart, dass er ein Gartenbauunternehmen raus schickte, was dort notdürftig beigeschnitten hat.

Hinzu kommt, dass eine weitere Mietpartei K in der gesamten Umgebung des Hauses (auch im Vorgarten) Heckenrosen gepflanzt hatte, als dort noch nicht so viel Chaos herrschte. Darüber hat sich die Mietpartei L beschwert, da K irgendwann keine Lust mehr hatte, die Teile zu pflegen.
Es ist somit unmöglich, sich verletzungsfrei in den Vorgarten zu begeben.

Jetzt bekam L eine „Abmahnung“ von G, dass man gefälligst den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen hat.

Auf Anschreiben, die L kurz vorher an G verschickte, mit der Bitte, endlich vernünftige Gartengeräte zur Verfügung zu stellen, oder aber alles dort rauszureißen (L erklärte sich bereit, dort auf eigene Kosten Blümchen zu pflanzen) kam keine Reaktion.

Was kann L machen? Muss er sich tatsächlich unter Gefährdung seiner Gesundheit in den Vorgarten begeben und das Teil mit eigens gekauften Gartengeräten (die ja nicht gerade günstig sind) in Schuss bringen?

Könnte L auf eigene Kosten alles rausreißen und neu bepflanzen?

Existiert evtl. sogar ein Urteil?

LG
Guido

Nachtrag
Hi!

In diesem fiktiven Fall handelt es sich um ein 6-Parteien-Haus, in dem die EG-Bewohner statt des Kellerputzens den Vorgarten „in Ordnung“ halten müssen und im Winter den Räumdienst haben (Salz, Besen und Schneeschieber werden gestellt).

Im Mietvertrag wäre mal nichts zu den Gartengeräten geregelt.

LG
Guido

Hallo Guido,

und genau da (im Mietvertrag ist nichts zu Gartengeräten geregelt) liegt m.E. das Problem.

Übernimmt ein Mieter laut Mietvertrag die Pflege des Gartens (oder Vorgartens) dann müssen die Pflichten und Rechte im Mietvertrag genau geregelt werden.

Das gilt aber auch für die Pflege"qualität". Es gibt Urteile (OLG Düsseldorf) in denen bestimmt wurde, das ein VM nur ein Eingriffsrecht in die Art und Weise der Gartenpflege hat, wenn eine völlige Verwahrlosung droht. Der Mieter muss nicht - wenn dies nicht geregelt ist - einen bestimmten Pflegeturnus einhalten und auch nicht die Vorstellungen anderer Mieter oder des VM, was Pflanzenhöhe und Aussehen betrifft, umsetzen. Er muss auch nicht den Pflegestandard eines fachlich versierten Gärtners an den Tag legen.

Soweit ich weiss, kann der Mieter auch eigene Pflanzen in den Garten einbringen und diese dann pflegen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, da die vorhandenen Pflanzen (bis auf die Heckenrose) ja dem VM „gehören“.

Persönlich würde ich einen Fachanwalt bemühen, um Klarheit zu schaffen, insbesondere als im fiktiven Beispiel bereits eine Abmahnung ausgesprochen wurde, die m.E. so nicht stehen bleiben sollte (s. o.g. Urteil).

Dann würde ich Gartengeräte anschaffen, mindestens die Heckenrose rausschmeissen und ansonsten nach eigenem Gutdünken, Zeit und Möglichkeiten pflegen.

Gruß
Nita

Danke!
Hi!

Danke für die Antwort!

Ist zwar nicht unbedingt das, was ich hören wollte, aber danach habe ich ja auch nicht gefragt…

LG
Guido

Wasserstand
Hi Nita!

In diesem völlig erfundenen Fall hat sich der fiktive Vermieter bereit erklärt, die eigentlich nicht vorhandene Bepflanzung zu entfernen und dem Mieter völlig freie Hand zu geben. :wink:

Manchmal kann ein sachlicher Brief an die richtigen Leute (der natürlich auch nur fiktiv geschrieben wurde) Wunder bewirken!

Vielen Dank noch einmal.

LG
Guido