Hallo liebe www-Gemeinde,
werden die Kosten der Zählerablesung im Januar 2006 für das Kalenderjahr 2005 und die Erstellung der Heizkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2005 in die Kosten für das Kalenderjahr 2005 mit aufgenommen oder,da erst in 2006 bezahlt,tauchen Sie in der Heizkostenabrechnung 2006 auf?
Alle anderen Kosten sind eindeutig dem Kalenderjahr 2005 zuzuordnen!
Bin für Links zu evtl. Urteilen dankbar.
Gruss Hermann47
Hallo Hermann47,
das kann ja wohl nur derjenige beantworten, der die BK-Abrechnung für 2005 vor sich hat.
Wenn da die Ablesekosten mit drauf stehen, sind sie mit eingerechnet worden. 
Meiner Meinung nach ist dies zulässig, wenn die Ablesung das Ergebnis der Heizkosten für das Vorjahr erbracht hat und damit den Abschluss des Abrechnungszeitraumes bildet.
Da dies jedes Jahr dann wieder so gemacht wird, hat man ja nix verloren. Man zahlt immer nur das was man auch erhalten hat. Warum auch sollte eine Ablesefirma 1 Jahr auf die Begleichung ihrer Kosten warten?
Gruß
Nita