Hallo zusammen,
wie geht ein Vermieter am besten vor, wenn sein Mieter (2 Personen, beide berufstätig, also Einkommen vorhanden) wiederholt die Miete nicht zahlt und sich nach zweimaliger telefonischer und schriftlicher Mahnung nicht „rührt“? Geht man als VM am besten direkt zum Amtsgericht um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten? Gibt es eine empfehlenswerte Vorgehensweise?
Danke, Coconnie
Servus!
Gibt es eine
empfehlenswerte Vorgehensweise?
Ja: Zum Anwalt. Wenn der Mieter im Verzug ist, zahlt er auch den. Klar kann man einen Mahnbescheid auch ohne Anwalt (und mit etwas Glück auch fehlerfrei) beantragen, aber ich halte ein Schreiben, in dem der Anwalt mehr oder weniger sanft auf die möglichen Konsequenzen hinweist (Räumungsklage, Vollstreckung, immense Kosten), für wesentlich effektiver.