Verjährung Heizkostenabrechnung ?!

Hallo liebe www´ler,

mal den folgenden fiktiven fall angenommen:

ein mieter zöge zum 01.07.2005 aus seiner wohnung aus, erhielte eine nebenkostnabrechung ca. 2 Monate später, die jedoch nicht die Kosten für Heizung beinhalten würde.

Wenn nun zum 15.08.2006 eine Heizkostenabrechnung käme, wäre die seitens des Vermieters noch rechtzeitig ?

fragend der doc

Auch hallo.

01.07.2005 aus seiner wohnung aus,
Wenn nun zum 15.08.2006 eine Heizkostenabrechnung käme, wäre
die seitens des Vermieters noch rechtzeitig ?

Unter Beachtung von http://chrisblog.de/2006/07/25/grundlagen-der-verjah… heisst die Antwort ja, da die Verjährungsfrist noch läuft.
Das weitere Schlagwort wäre ‚ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode‘.

HTH
mfg M.L.

hallo auch,

vielen dankda der abrechnungszeitraum bis zum 31.12 geht ist alles geklärt.

* der doc