Gesetzt den Fall die Person A verursacht als Mieter durch selbstständiges (nicht fachgerechtes und nicht fachkundiges) Anschließen einer Spüle einen Wasserschaden im EG eines Miethauses. A verständigt Vermieter B nach einiger Zeit daß Wasser in der Küche und Wohnzimmer stand bzw. schon im Holzboden unter dem PVC-Bodenbelag aufgesogen wurde, läßt aber B nicht in die Wohnung um den vermeindlichen Schaden zu begutachten. Man stelle sich vor daß A alle Schlüssel des Miethauses hat und B keine Möglichkeit hat in die Wohnung zu kommen. Nach einigen verstrichenen Wochen wanderte das Wasser in die Holzbauteile und in den Keller der Wohnung (Boden u. Türstöcke) und fängt an stark zu schimmeln.
A bestreitet daß der Schaden durch ihn verursacht wurde und klagt ebenfalls über seine bereits zu schimmeln beginnenden Einrichtungsgegenstände. B soll nun Schadenersatz zahlen und auf seine Kosten die Wohnung wieder sanieren. Wie wären hier die rechtlichen Voraussetzungen bzw. wer würde für was haften??
Hallo erstmal.
Wenn der Vermieter B durch ein Übergabeprotokoll beweisen kann, dass die Mietsache bei Einzug in Ordnung war, hat A ganz schlechte Karten und wird für den Schaden auch gerade stehen.
A verständigt Vermieter B nach einiger Zeit daß
Wasser in der Küche und Wohnzimmer stand bzw. schon im
Holzboden unter dem PVC-Bodenbelag aufgesogen wurde, :läßt aber
B nicht in die Wohnung um den vermeintlichen Schaden zu
begutachten.
Die Meldung von A könnte schon zu spät sein. Ausserdem macht A sich durch das beschriebene Verhalten ohnehin verdächtig. Als Vermieter könnte man hier u.U. über eine fristgerechte Kündigung mit Forderung nach Schadensersatz nachdenken.
Zur Lektüre: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt066…
HTH
mfg M.L.