Hallo Loderunner,
ja du hast recht, ich habe das sehr schludrig erklärt, so was darf natürlich eigentlich nicht sein.
Der Grund für meine Aussage ist die Annahme, das ein Mietverhältnis <b>kurz vor Mietbeginn<b> gekündigt wird. In diesem Fall stimmt meine Aussage. Ein VM hat hier in der Regel keine Zeit um einen Nachmieter bis Mietbeginn zu finden. Trotzdem sollte so früh wie möglich gekündigt werden, damit die Zeit zur Suche sich verlängert.
Bei einem sehr viel später liegenden Mietbeginn, nehmen wir mal folgendes Beispiel: Abschluss des Vertrages 01.01. Mietbeginn 01.09. eines Jahres, sieht das anders aus.
Und hier liegt auch ein echter Fehler meinerseits. Es ist wohl so, dass laut BGH-Urteil eine Kündigung des Mietvertrages vor Mietbeginn mit der Kündigung läuft und nicht erst ab Mietbeginn!
In dem Beispielfall nehmen wir mal an, dass am 01.03. gekündigt wird, dann wäre das "Mietverhältnis" ordnungsgemäß zu Ende Mai beendet. Der VM hat dann keine weiteren Rechte auf Mietzahlungen etc.
Zusammenfassend: Ein Mietvertrag kann vor Mietbeginn gekündigt werden. Aber nur mit den gesetzlichen Fristen. Sobald also die Kündigungszeit in die Mietzeit einmündet, muss ein Mieter Miete an den VM zahlen. Endet die Kündigungszeit vor Mietbeginn hat der VM keine Ansprüche, da er Zeit genug hat für "Ersatz" zu sorgen.
Generell aber sollen dem VM durch die Kündigung keine finanziellen Schäden entstehen. Was alles ein VM noch beanspruchen kann kommt wohl auf den Einzelfall und eben den zeitlichen Abstand zum Mietbeginn an.
Das Urteil des BGH auf welches ich mich hier beziehe trägt wohl die Bezeichnung BGHZ 73,350 bzw. BGHZ 99,54.
Dazu möchte ich noch sagen, das meines Wissens nach LG-Urteile bzw. OLG-Urteile nur für den jeweiligen Bezirk und für den jeweiligen Fall gelten. Insofern hätte das von dir zitierte Urteil nur begrenzten Wirkungsbereich.
So, jetzt hoffe ich, haben wir alles klargezogen. Ist doch immer wieder hilfreich wenn man mal mit der Nase auf die Ungereimtheiten gestossen wird die man so verzapft.
Da ich aber kein Anwalt bin, wird man mir das wohl verzeihen. :-)
Gruß
Nita