Einzug des Nachmieters vor offiziellem Mietbeginn

Der Mieter A kündigt seine Wohnung ordendlich im Juli mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 31.10.
Der Vermieter B erklärt, selbst einen Nachmieter suchen zu wollen. Der Nachmieter C ist rasch gefunden, will jedoch erst zum 01.09 den Mietvertrag gelten lassen. Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, ohne den MIeter A in Kenntnis zu setzen.
Der Einzug des Nachmieters C erfolgt jedoch schon zum 15.08.
Kann der Mieter A jetzt vom Vermieter B die Hälfte der Monatsmiete für den August zurückverlagen?? Schließlich ist der Nachmieter C mit Einverständnis des Vermieters B schon einen halben Monat eher eingezogen.

Hallo erstmal.

Rein schematisch muss gefragt werden, durch wen die Schlüsselübergabe veranlasst wurde. Wenn der Vermieter die Schlüssel nachfragt, zahlt der alte Mieter die Miete nur anteilig bis zum Tag der Übergabe. Wenn der Nachmieter dies tut, zahlt der alte Mieter bis zum Ende des Mietvertrags.
Eine Doppelbelegung der Wohnung (eine Wohnung, zwei Parteien) kann wohl ausgeschlossen werden.

mfg M.L.

Mieter ist also bereits per 31.7. ausgezogen, obwohl er bis 31.10. die Wohnung hätte bewohnen können und auch für August bereits die Miete gezahlt, d.h. Mieter hat das Recht weiterhin die Wohnung zu nutzen.
Wenn der Vermieter die Wohnung nun ab 15.8. vermietet und dafür eine halbe MM erhalten hat, kann der alte Mieter die Erstattung halben August-Miete verlangen. Theoretisch könnte der alte Mieter jederzeit in seine Wohnung zurück, so lange Miete gezahlt wird hat er das Recht dazu.
Sind denn Schlüssel schon alle abgegeben?

Habe eine ähnliche Situation. Wüsste gern, wie Ihr Euch geeinigt habt.

Grüße
Manka

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