Kostenübernahme ohne Auftrag für die Arbeiten
Von: , Frage gestellt am Sa, 19. Aug 2006
HAllo,
es geht um folgendes.
In einem Mietshaus wurden im Keller alle Rohre erneuert.
Eine Mieterin fragt in dem Zuge einen Arbeiter ob die Möglichkeit besteht im Waschkeller eine Wasserzu- und ableitung zu legen, damit auch Ihre Waschmaschiene in den Waschkeller kann!
Eine eigene Stromversorgung für den Mieter lag dort schon weil ein Trockner des Mieters dort steht.
Der Arbeiter fragte seinen Chef und der sagte am nächsten Tag ok. machen wir!
Die Anschlüsse wurden gelegt, die Waschmaschiene in den Waschkeller gebracht!
Daraufhin meldete sich Tags darauf die Vermieterin bei der Mieterin( mit Beschimpfungen), dass Sie nicht gewillt sei die Rechnung des Installateurs zu zahlen, Sie hätte dafür keinen Auftrag gegeben- der Mieter müsse die Arbeiten selbst bezahlen.
Ist das korrekt?
Die Mieterin hat keinen eigenen Auftrag erteilt, nur einen Arbeiter gefragt der das ganze von seinem Chef, der ja im Auftrag der Vermieterin arbeitet, absegnen ließ.
Muss die Mieterin damit rechnen die Arbeiten zu zahlen?
Danke im Voraus für die Hilfe
Elke
