Kostenübernahme ohne Auftrag für die Arbeiten

Von: , Frage gestellt am Sa, 19. Aug 2006

HAllo,
es geht um folgendes.
In einem Mietshaus wurden im Keller alle Rohre erneuert.
Eine Mieterin fragt in dem Zuge einen Arbeiter ob die Möglichkeit besteht im Waschkeller eine Wasserzu- und ableitung zu legen, damit auch Ihre Waschmaschiene in den Waschkeller kann!

Eine eigene Stromversorgung für den Mieter lag dort schon weil ein Trockner des Mieters dort steht.

Der Arbeiter fragte seinen Chef und der sagte am nächsten Tag ok. machen wir!
Die Anschlüsse wurden gelegt, die Waschmaschiene in den Waschkeller gebracht!
Daraufhin meldete sich Tags darauf die Vermieterin bei der Mieterin( mit Beschimpfungen), dass Sie nicht gewillt sei die Rechnung des Installateurs zu zahlen, Sie hätte dafür keinen Auftrag gegeben- der Mieter müsse die Arbeiten selbst bezahlen.

Ist das korrekt?
Die Mieterin hat keinen eigenen Auftrag erteilt, nur einen Arbeiter gefragt der das ganze von seinem Chef, der ja im Auftrag der Vermieterin arbeitet, absegnen ließ.

Muss die Mieterin damit rechnen die Arbeiten zu zahlen?

Danke im Voraus für die Hilfe
Elke

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten 1 hilfreich
    Re: Kostenübernahme ohne Auftrag für die Arbeiten

    Hallo,

    der "Chef" arbeitete zwar im Auftrag des Vermieters aber sich mit einem fest umrissenen Auftrag für die durchzuführenden Arbeiten.

    Was hat denn die Mieterin geantwortet als der Arbeiter der Firma gesagt hat: ja, das geht, machen wir. "Schön, danke?"

    Die Vermieterin muss diese Kosten nicht übernehmen:

    a) hat sie der Firma den Auftrag nicht erteilt und
    b) hat sie der Mieterin kein grünes Licht gegeben, den Auftrag stillschweigend zu erweitern.

    "Normalerweise" hat sich eine Firma in einem solchen Fall zu versichern wer die zusätzlichen Kosten trägt, entweder bei der Vermieterin anzufragen oder die Mieterin darauf hinzuweisen, dass sie diese Kosten tragen muss - falls nicht von der Vermieterin genehmigt.

    Dies als Hinweis wenn sich die Vermieterin berechtigterweise weigert die Kosten zu übernehmen und die Handwerksfirma eine Rechnung an die Mieterin stellt.

    • Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
      also Kostenübernahme durch die Mieterin?

      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Also muss die Mieterin, obwohl keinen AUFTRAG erteilt, die Kosten für die Arbeiten leisten?!
      Elke

      • Antwort von nach 6 Stunden 3 hilfreich
        Re: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

        Hi Elke, Also muss die Mieterin, obwohl keinen AUFTRAG erteilt, die
        Kosten für die Arbeiten leisten?!
        in Anbetracht der Tatsache, dass die Mieterin nun ihre Waschmaschine wunschgemäß im Keller aufstellen kann, hielte ich das für durchaus angemessen.

        Es bestünde natürlich die Möglichkeit, den Installateur auf die rechtliche Lage hinzuweisen. Das könnte dazu führen, dass der unbeauftragt gelegte Anschluss wieder entfernt wird, ließe aber einen Handwerker mit geballter Faust in der Tasche zurück. Ob das nützlich ist, stellt sich beim nächsten Rohrbruch oder ähnlichen kleinen Katastrophen heraus, die ja gerne am Wochenende passieren.

        Gruß Ralf

        • Antwort von nach 7 Stunden 2 hilfreich
          Re^2: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

          Hallo Ralf,

          ich denke das die Kosten vom Mieter gezahlt werden wg. o.g. Punkte, aber toll findet der Mieter das nicht:o)
          DAnke
          elke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 4 hilfreich
            Re^3: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

            Hallo Elke,

            ist schon klar, keiner findet toll, wenn er etwas bezahlen muss.
            Aber klar dürfte doch auch sein:
            die Vermieterin erteilt dem Handwerker einen bestimmten Auftrag.

            Da kann ein Mieter nicht kommen und den Auftrag erweitern.
            Zumindest hätte Mieter mit der Vermieterin sprechen müssen bzw. den Handwerker fragen ob es "mehr" kostet - was ja der Fall bei zusätzlichen Arbeiten ist -. Umsonst ist der Tod...

            Beim nächsten Mal sollte man sich vorher vergewissern wer was zahlt.

          • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
            Re^3: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

            Hallo,
            Der Mieter sollte froh sein, dass der Vermieter nicht den sofortigen Rückbau auf Mieterkosten verlangt (wozu er immer noch berechtigt ist, bei Auszug des Mieters).

            Gruss Jutta

      • Antwort von nach 10 Stunden 5 hilfreich
        Re: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

        Hall Elke, Also muss die Mieterin, obwohl keinen AUFTRAG erteilt, die
        Kosten für die Arbeiten leisten?!
        Elke
        nein, sie muß die Arbeiten bezahlen, weil sie den Auftrag dazu erteilt hat!
        Die Mieterin fragt den Handwerker: Könnt ihr das machen? Der sagt ja. (So kommen üblicherweise kleinere Handwerkeraufträge zu stande) Was bitte hat die Vermieterin damit zu tun? Weil es ihr Haus ist? Oder weil sie zufällig den selben Handwerker mit anderen Arbeiten beauftragt hat? Ich kann gut verstehen, daß die Vermieterin nicht erfreut war, als ihr der Handwerker zusätzliche Arbeiten in Rechnung stellen wollte (wenn es denn so war).
        Als Vermieter würde ich (sofern mir das Verhältnis zum handwerker egal ist) mich zurücklehen und dem Handwerker sagen, daß er sich sein Geld von seinem Auftraggeber holen soll, ich würde nur die Arbeiten bezahlen, die ich auch in Auftrag gegeben habe.
        Ich frage mich, wie ein Mieter der Meinung sein kann, er könne auf Kosten des Vermieters einfach irgendwelche Arbeiten in Auftrag geben.

        Gruß Stefan

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re: also Kostenübernahme durch die Mieterin?

        Hallo, danke für die Antwort.

        Also muss die Mieterin, obwohl keinen AUFTRAG erteilt, die
        Kosten für die Arbeiten leisten?!
        Warum sollte sie denn?? Wenn sie den Handwerkern definitiv keinen Auftrag erteilt hat, sehe ich nicht, warum sie die durchgeführten Arbeiten bezahlen muss?! Die Beweislast liegt im Zweifelsfall beim Handwerker. Dass die Mieterin wohl aber zeitnah fröhlich Ihre Waschmaschine in den Keller gebracht hat, könnte eine gute Basis für die Beweisführung des Handwerkers sein.

        T.

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