Hallo
Angenommen ein 4-jähriges Mietverhältniss wird ordnungsgemäß beendet.
Im Mietvertrag stehen fristen zu Schönheitsreparaturen und wann diese zu leisten sind (Bad alle X Jahre, Küche alle X Jahre etc…)
Bei Auszug werden Küche, Bad und Flur neu gestrichen. Die Restlichen Räume sind im noch Gut in „Schuss“. Das Gesamtbild der Wohnung ist eigentlich gut.
Die Türen und Zargen waren bei Einzug frisch gestrichen. Jedoch keine Neuwertigen Türen da Altbau.
Bei Auszug enthalten die Türen und Zargen manche Macke wegen Kindern.
Mieter sträubt sich erst gegen Ausbesserung da es sich im Grund um Altbau handelt und nicht möchte das aus „Alten-Türen“ „Niegelnagel Neue werden“ (Die sie nie waren).
Allerdings sieht Mieter ein, daß die eine oder ander Macke von seinen Kindern stammt.
Mieter und Vermieter einigen sich darauf, daß Mieter Türen schleift und spachtelt und der Vermiete streicht.
Fast 2 Monate nach dem Auszug meint der Vermieter es wäre nur vorgespachtelt und nicht richtig geschliffen.
Mieter macht sich nun Sorgen um die Restliche Kaution die noch nicht mit der Endabrechnung verrechnet wurde.
Frage :
Wie Pinngelich darf der Vermieter sein ?,
Wie genau soll man dass mit den Türen aussbessern halten ?
Muß Mieter überhaupt solche Arbeiten ausführen ?
Normale Abnutzungserscheinung muß doch ein Vermieter hinnehmen oder ?
Hallo
Angenommen ein 4-jähriges Mietverhältniss wird ordnungsgemäß
beendet.
Im Mietvertrag stehen fristen zu Schönheitsreparaturen und
wann diese zu leisten sind (Bad alle X Jahre, Küche alle X
Jahre etc…)
Starre Fristen sind nicht zulässig, d.h. diese Vereinbarungen im Mietvertrag sind ungültig und die Renovierung fällt auf den Vermieter zurück.
Bei Auszug werden Küche, Bad und Flur neu gestrichen. Die
Restlichen Räume sind im noch Gut in „Schuss“. Das Gesamtbild
der Wohnung ist eigentlich gut.
Die Türen und Zargen waren bei Einzug frisch gestrichen.
Jedoch keine Neuwertigen Türen da Altbau.
Bei Auszug enthalten die Türen und Zargen manche Macke wegen
Kindern.
Mieter sträubt sich erst gegen Ausbesserung da es sich im
Grund um Altbau handelt und nicht möchte das aus „Alten-Türen“
„Niegelnagel Neue werden“ (Die sie nie waren).
Allerdings sieht Mieter ein, daß die eine oder ander Macke von
seinen Kindern stammt.
Mieter und Vermieter einigen sich darauf, daß Mieter Türen
schleift und spachtelt und der Vermiete streicht.
Fast 2 Monate nach dem Auszug meint der Vermieter es wäre nur
vorgespachtelt und nicht richtig geschliffen.
Mieter macht sich nun Sorgen um die Restliche Kaution die noch
nicht mit der Endabrechnung verrechnet wurde.
Frage :
Wie Pinngelich darf der Vermieter sein ?
Er hat Anspruch auf sach- und fachgerechte Ausführung. Im Streitfall Beurteilung durch Handwerker.
Wie genau soll man dass mit den Türen aussbessern halten ?
Es scheint sich hier um Schäden und nicht um natürliche Abnützung zu handeln.
Muß Mieter überhaupt solche Arbeiten ausführen ?
Schäden muß der Mieter natürlich beseitigen.
Normale Abnutzungserscheinung muß doch ein Vermieter hinnehmen
oder ?
Schönheitsreparaturen haben den Sinn, normale Abnutzungserscheinungen zu beseitigen und wenn die der Mieter übernommen hat, dann muß er es auch ausführen.
Wolfgang D.