Hallo,
angenommen, jemand wohnt in einem Mietshaus mit mehreren Mietwohnungen.
Weiterhin angenommen, ein Mieter läßt eine Herdplatte eingeschaltet und dadurch entsteht ein Brand.
Durch den Brand entstehen an einer anderen Mietwohnung Schäden (Brand selbst, Wasserschaden durch Löscharbeiten).
Was ist
- Mieter der Wohnung mit der eingeschalteten Herdplatte ist nicht versichert. Gibt es eine Möglichkeit der Zivilklage? Was ist aber, wenn von dem Verursacher kein Geld zu holen ist?
- Angenommen, der Verursacher ist eine 95jährige Person und diese Person ist in der besagten Zeit nicht in der Lage (gestürzt, bewußtlos, o. ä.) den Herd abzuschalten. Ist die Rechtslage dann anders?
- Wie muß diese Person versichert sein, damit der Schaden in der anderen Mietwohnung entschädigt wird? (Standort:smiley:eutschland/Nordrhein-Westfalen)
Besten Dank für die Antworten
Zorro
Hallo,
zuerst mal steht in der Kette der Verursacher, bzw. seine Haftpflichtversicherung, soweit (hoffentlich) vorhanden.
Des weiteren könnte eventuell eine Hausratsversicherung des Geschädigten - soweit vorhanden - dafür aufkommen (und wird natürlich versichen, den Schaden beim Verursacher wieder zu holen.)
Vorteil hier: Im Gegensatz zur Haftplicht wird hier der Neuwert entschädigt - die Haftpflicht des verursachers entschädigt lediglich den Zeitwert.
In wie fern die Gebäudeversicherung des Eigentümers analog der Hausratsversicherung einspringen könnte (und auch diese würde versuchen das Geld vom Verursacher wieder zu bekommen). weiss ich leider nicht - wäre aber zu prüfen, wenn eine andere Versicherung nicht vorhanden ist.
Gruss Ivo
Hallo Ivo,
besten Dank für Deine schnelle Antwort.
Zu Deinem Satz:
Des weiteren könnte eventuell eine Hausratsversicherung des
Geschädigten - soweit vorhanden - dafür aufkommen (und wird
natürlich versichen, den Schaden beim Verursacher wieder zu
holen.)
Vorteil hier: Im Gegensatz zur Haftplicht wird hier der
Neuwert entschädigt - die Haftpflicht des verursachers
entschädigt lediglich den Zeitwert.
möchte ich dir mitteilen,
dass nach Auskunft der Hausratsversicherung (hier:HUK) des (möglichen) Geschädigten diese nicht für diesen Schaden aufkommen würde.
Besten dank
Zorro