Hallo,
wie verhält sich ein Mieter korrekt in folgendem Fall:
Es gab durch eine Zwangsversteigerung einen neuen Vermieter.
Der kümmerte sich um nichts. Daraufhin kündigte der Mieter nach
27 Jahren fristgerecht (per Einschreiben mit Rückantwortschein). Der Vermieter tat was er immer tat „nichts“.
Doch was macht der Mieter jetzt mit der Wohnungsübergabe?
Ruft der Mieter beim Vermieter an geht dieser nie ans Telefon.
Kann der Mieter die Schlüssel schicken plus Übergabeprotokoll das er mit einem Zeugen anfertigt?
Und was ist mit der Kaution? Der Vermieter hat die Wohnung ja durch eine Zwangsversteigerung erworben und dabei keine Kaution des Vorbesitzers erhalten.
Muß der letze Haften?
Vielen Dank.
Gruß
Sandy