Wieviel Mietminderung wäre angemessen wenn folgende Mängel vorlägen:
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Irgendein Vermieter beschließt sein altes Drei-Parteien-Miethaus überzogen teuer zu verkaufen, und unterlässt darauf alle Renovierungsarbeiten an der maroden Bausubstanz für Jahre.
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Das Bauordnungsamt stellt zB. einen häßlichen Bauzaun wegen vom Dach herabfallender Mörtelbrocken auf, wodurch die Garagen nicht mehr nutzbar und der Garten nicht mehr erreichbar wären.
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Die Mieter sind möglicherweise erst nach der Zaunaufstellung informiert worden, wodurch die Garagen nicht geräumt werden konnten.
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Das undichte Dach läßt möglicherweise jahrelang Regen reintropfen (hinter einer Wand hörbar), der Vermieter unternähme aber nichts.
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Das nichtisolierte Dach könnte im Winter viel Wärme verlieren, und die Heizkosten stark erhöhen.
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Im Keller steht möglicherweise eine leckgeschlagene Ölheizung, aus der Wasser auf den Boden läuft, und die die nächste Heizperiode vor lauter Rost nicht überstehen könnte. Der Öltank könnte auch nicht mehr befüllt werden, weil der Zaun das verhindern würde.
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Der Garten um das Haus sieht möglicherweise verwildert aus, da die Erdgeschoß-Mietpartei lange ausgezogen sein könnte.
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Der Vermieter würde keiner Investition zustimmen.
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Einziges Zugeständnis wäre zB: Die Garagenmiete entfällt.
könnte man darüberhinaus die Miete weiter mindern, wenn ja, wieviel?
Grüße Ralf
