Wieviel Mietminderung wäre angemessen wenn

Wieviel Mietminderung wäre angemessen wenn folgende Mängel vorlägen:

  • Irgendein Vermieter beschließt sein altes Drei-Parteien-Miethaus überzogen teuer zu verkaufen, und unterlässt darauf alle Renovierungsarbeiten an der maroden Bausubstanz für Jahre.

  • Das Bauordnungsamt stellt zB. einen häßlichen Bauzaun wegen vom Dach herabfallender Mörtelbrocken auf, wodurch die Garagen nicht mehr nutzbar und der Garten nicht mehr erreichbar wären.

  • Die Mieter sind möglicherweise erst nach der Zaunaufstellung informiert worden, wodurch die Garagen nicht geräumt werden konnten.

  • Das undichte Dach läßt möglicherweise jahrelang Regen reintropfen (hinter einer Wand hörbar), der Vermieter unternähme aber nichts.

  • Das nichtisolierte Dach könnte im Winter viel Wärme verlieren, und die Heizkosten stark erhöhen.

  • Im Keller steht möglicherweise eine leckgeschlagene Ölheizung, aus der Wasser auf den Boden läuft, und die die nächste Heizperiode vor lauter Rost nicht überstehen könnte. Der Öltank könnte auch nicht mehr befüllt werden, weil der Zaun das verhindern würde.

  • Der Garten um das Haus sieht möglicherweise verwildert aus, da die Erdgeschoß-Mietpartei lange ausgezogen sein könnte.

  • Der Vermieter würde keiner Investition zustimmen.

  • Einziges Zugeständnis wäre zB: Die Garagenmiete entfällt.

könnte man darüberhinaus die Miete weiter mindern, wenn ja, wieviel?

Grüße Ralf

Hallo Ralf!

Irgendein Vermieter beschließt sein altes Drei-Parteien-Miethaus überzogen teuer zu verkaufen, und unterlässt :darauf alle Renovierungsarbeiten an der maroden Bausubstanz für Jahre.

Solange die gemietete Wohnung nicht beeinträchtigt wird, gibt dieser Punkt nicht viel her.

Das Bauordnungsamt stellt zB. einen häßlichen Bauzaun wegen vom Dach herabfallender Mörtelbrocken auf, :wodurch die Garagen nicht mehr nutzbar und der Garten nicht mehr erreichbar wären.
Die Mieter sind möglicherweise erst nach der Zaunaufstellung informiert worden, wodurch die Garagen nicht :geräumt werden konnten.

Die Garagenmiete entfällt.

Das undichte Dach läßt möglicherweise jahrelang Regen reintropfen (hinter einer Wand hörbar), der Vermieter :unternähme aber nichts.

Gelangt Wasser in die Wohnung oder nicht? Mit „möglicherweise“ wird es schwierig.

Das nichtisolierte Dach könnte im Winter viel Wärme verlieren, und die Heizkosten stark erhöhen.

Der Mieter hat eine Wohnung in einem schlecht isolierten Haus gemietet und hat keinen Anspruch auf bessere Isolierung.

Im Keller steht möglicherweise eine leckgeschlagene Ölheizung, aus der Wasser auf den Boden läuft, und die die :nächste Heizperiode vor lauter Rost nicht überstehen könnte. Der Öltank könnte auch nicht mehr befüllt werden, :weil der Zaun das verhindern würde.

Wieder: Mit „möglicherweise“ kommt man nicht weiter. Was mit der Öllieferung ist, wird sich zeigen, wenn es soweit ist. Das Element eines Bauzauns kann man auf einfache Weise entfernen, wenn es stört und hinterher wieder hinstellen.

Der Garten um das Haus sieht möglicherweise verwildert aus, da die Erdgeschoß-Mietpartei lange ausgezogen sein :könnte.

Gibt nichts her.

Der Vermieter würde keiner Investition zustimmen.

Muß er das denn?

Einziges Zugeständnis wäre zB: Die Garagenmiete entfällt.
könnte man darüberhinaus die Miete weiter mindern, wenn ja, wieviel?

Ich verstehe vom Mietrecht nichts, aber das muß man in diesem Fall auch nicht, um zu erkennen, daß sich der Mieter in der Wohnung zwar nicht sonderlich wohl fühlt, aber keinen Ansatzpunkt hat, um etwas an den Verhältnissen zu ändern oder die Miete zu mindern. An Stelle des Mieters würde ich mir eine andere Wohnung suchen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich schrieb „möglicherweise“ und andere Konjunktive, im den Regeln dieses Bretts gerecht zu werden. Möglicherweise gibt es einen konkreten Fall, bei dem alles Geschriebene ohne die Konjunktive zutrifft.

… An Stelle des Mieters würde ich mir eine
andere Wohnung suchen.

darauf wirds wohl hinauslaufen :frowning:

Grüße Ralf