Miete zahlen bei müdlichem Vertrag?

Die Situation ist follgende:

Eine Anzeige im Junli aus der Zeitung: Wohnung ab 1.9. zu vermieten.

Interessent guckt sich die Wohnung an und sagt mündlich bei einer Art Hausmeister zu.

Mitte August, es ist kein Mietvertrag unterschrieben, der Interessent wird Arbeitslos, ist unter 25 und hat keinen Anspruch auf Geld, sagt deshalb die Wohnung ab, da er die Miete vorraussichtlich nicht zahlen kann.

Vermieter meldet sich daraufhin zum ersten mal beim Interessenten und droht mit Anwalt und das Kosten für Mietausfälle gezahlt werden müssen.

Jetzt die frage:
Kann die Vermieterin den Interessenten Verklagen, dass dieser die Mietausfälle zahlen muss?
Der Interessent hat definitiv kein Geld um die Kosten zu zahlen, übernimmt evtl doch ein Amt die Kosten? (Bei Abgelehnten Anträgen auf ALG1&2?

Danke für die Antworten

Hallo,
in solch einem Fall steht Aussage gegen Aussage. Gerichts- und Anwaltskosten dürften auf Kosten des Vermieters gehen.

Kein Mietvertrag - keine Verpflichtungen. Zumal die Wohnung nicht mal bezogen wurde.

Eine Anzeige im Junli aus der Zeitung: Wohnung ab 1.9. zu
vermieten.

und Junli? :smile: was ist das für ein monat Juni + Juli?

Ich meinte Juli.

Entschuldigung

Und danke für die schnellen Antworten

Sterne bitte hierhin!
Servus Franz!

Wenn Du schon mal was Brauchbares schreibst, soll das natürlich auch honoriert werden!

Sterne bitte woanders hin…
Hallo!

Kein Mietvertrag - keine Verpflichtungen.

Im vorliegenden Fall ist sehr wohl ein Vertrag abgeschlossen worden, denn das Gesetz sieht hierfür keine Schriftform vor und die Art Hausmeister dürfte auch mit Vertretungsmacht gehandelt haben.

Durchsetzbar wäre der Anspruch aber in der Praxis dennoch nicht, wenn der Mieter seine verbindliche Zusage einfach bestritte. Dann hätte der arme Vermieter nämlich keinen Beweis in der Hand und das Gericht müßte seine Klage abweisen - siehe die überraschend klare Antwort von „Silas“.

Zumal die Wohnung
nicht mal bezogen wurde.

Das hat aber nun wirklich überhaupt nichts damit zu tun. Vertrag ist Vertrag, so einfach ist das.

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Hallo, wenn Du dich so gut auskennst, kannst Du vielleicht dann zu diesem Thema was „hinsternen“?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Zumal die Wohnung nicht mal bezogen wurde.

Schon in deinem Fall unten spielt das keine Rolle. Weshalb soll es hier eine spielen?
Auch mündliche Verträge sind Verträge - ein Mietvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform.
Ein anderes Thema - und da wundert es mich dass es gerade von dem kommt, der in der Justiz eine Verschwörung sieht - ist die Beweisbarkeit.

Gruss Ivo

Ja das Problem ist es ja einen mündlichen Vertrag zu beweisen. Mir hatte der Makler auch versprochen die Provision zurückzuzahlen. Und später wollte er davon nix mehr wissen und hat vor Gericht gelogen und die haben dem geglaubt! ja, ich bin enttäuscht von der Justiz der Blinden! Die glaubt nämlich dem der am glaubhaftesten lügt.

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ja, ich
bin enttäuscht von der Justiz der Blinden! Die glaubt nämlich
dem der am glaubhaftesten lügt.

Heisst das dass du dort unglaubwürdig gelogen hast? :wink:

Ich teile diese Einstellung namlich nicht. Natürlich gibt es auch Fehlurteile.

Aber ich war von einem Richter deutlich überrascht, als er in einem Nachbarschftssteit wo ich die beteiligten kannte (und weiss das der Beklagte so was niemals tun würde), bei einem fingierten Tatbestand und trotz 2 Nachbarn die dies alles angeblich zufällig gesehen hatten, den Sachverhalt für nichtaufklärbar hielt.
Hier: Die richtige Entscheidung.

Gruss Ivo

Wenn Du schon mal was Brauchbares schreibst, soll das
natürlich auch honoriert werden!

Immer zu Diensten, Fab*!

Heisst das dass du dort unglaubwürdig gelogen hast? :wink:

Der Spruch sollte dir bekannt sein: „Die Wahrheit glaubt niemand“

Hallo Ivo

ja, ich
bin enttäuscht von der Justiz der Blinden! Die glaubt nämlich
dem der am glaubhaftesten lügt.

Heisst das dass du dort unglaubwürdig gelogen hast? :wink:

Ich teile diese Einstellung namlich nicht. Natürlich gibt es
auch Fehlurteile.

Dann hast du bisher Glück gehabt. Die Regel vor Gericht lautet aber: Wer am besten lügt und sich nicht erwischen lässt, gewinnt in den allermeisten Fällen.
Und eine nicht geringe Anzahl von Urteilen werden in den Betten gemacht:wink:

Der nämlich die Wahrheit sagt, wundert sich dann manchmal, wieso denn der Gegner gewinnt. Durfte ich im Frühjahr grad bei meiner ausgezogenen Nachbarin life miterleben.

Aber ich war von einem Richter deutlich überrascht, als er in
einem Nachbarschftssteit wo ich die beteiligten kannte (und
weiss das der Beklagte so was niemals tun würde), bei einem
fingierten Tatbestand und trotz 2 Nachbarn die dies alles
angeblich zufällig gesehen hatten, den Sachverhalt für
nichtaufklärbar hielt.
Hier: Die richtige Entscheidung.

Ausnahmen bestätigen die Regel :wink:

Gruss Ivo

LG
Mikesch

Amen, Bruder Mikesch :smile: ich teile Deine Meinung.