Hallo Forum!
Ist es rechtens, Kosten in Verbindung mit der Schließanlage der Mietwohnungstür im Mietvertrag unter der Rubrik Kleinreparturen - Heizungssystem auf den Mieter abzuwälzen?
Müsste demnach ein Mieter die Kosten für die Reparatur des Schlosses zur Wohnungstür tragen, weil die Schließanlage laut Mietvertrag zum Heizungssystem zählt?
Danke,
papillonfou
Die Kostenübernahme von Kleinreparaturen kann sich nur auf solche Teile erstrecken, die dem direkten Zugriff und dem häufigen Gebrauch des Mieters unterliegen.
Von daher wäre vorstellbar, dass dass Türschloss unter Kleinreparaturen fällt.
Beim Heizsystem an sich scheint mir das aber sehr fraglich.
Ob eine hier nicht bekannter Vertragstext bzgl. Kostenübernahme von Kleinreparaturen insgesamt wirksam oder unwirksam ist, kann natürlich nicht beantwortet werden; ist sind dabei jedenfalls sehr viele Regeln zu beachten.
schau vielleicht mal unter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Der immer wieder genannte Betrag von 150 DM je Einzelreparatur stammt übrigens aus den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts; das AG Braunschweig, Urteil v. 29.3.2005 hält heute z.B. 100 Euro zzgl. Mwst. für angemessen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]