Hallo Ihr,
vor zwei Wochen wurde Aufgrund unsachgerechter Entsorgung von Apfelstücken, Haare und eines Putzlappens durch die Toilette das Hauptabflussfallrohr (Fallrohr) verstopft. Da es genau unterhalb der obersten zwei Mietswohnungen war (also einer dieser Wohnungen hat es verursacht) ist nun die Frage ob die Eigentümerin dieser zwei Wohnungen für den Schaden aufkommen muss, oder ob wir alle (sind 3 Eigentümer die darunter noch eine Wohnung besitzen) dafür aufkommen müssen ?
Vielen Dank für eure Info
Hallo!
Vermutlich müsste einer der beiden Mieter dafür aufkommen. Ist nicht ermittelbar, welcher es war, bleibt der Wohnungseigentümer m.E. dann darauf sitzen, wenn die Verstopfung in einem rein seinen Wohnungen zuzurechnenden Teil des Rohrsystems liegt. Sonst dürfte wohl die WEG bezahlen müssen.
IANAL
Grüße,
Mathias
…somit müsste ich also nichts anteilig bezahlen, sondern die Eigentümerin der zwei Wohnungen !?
…somit müsste ich also nichts anteilig bezahlen, sondern die
Eigentümerin der zwei Wohnungen !?
Zahlen müßte letztendlich der Verursacher, so er denn zu ermitteln ist!
Ansonsten müßte man jetzt erst mal Fragen, ob das betroffenen Rohrstück Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ist. Wenn es im Sondereigentum stünde, wär es möglicherweise ein Problem des (Sonder-) Eigentümers, sich um den Schaden zu kümmern, und sich gegebenenfalls zwecks Schadensersatz an den Verursacher des Schadens zu wenden.
Im Normalfall weden allerdings höchsten die direkt im Bereich der Wohnung liegenden Teile der Zu- und Ableitungen im Sondereigentum stehen. Daher würde ich mal davon ausgehen, dass das verstopfte Rohr sich im Gemeinschaftseigentum befindet.
Dann haben sich zunächsteinmal alle Wohnungseigentümer nach ihrem festgelegten Anteil an den Kosten zu beteiligen und können wiederum vom Verursacher Schadensersatz verlangen.
Soweit scheints mir noch recht einfach!
Wenn ichs richtig verstanden habe, kommen als „verursachende Wohnungen“ nur die einer einzigen Miteigentümerin in Frage.
Wären es zwei mögliche Miteigentümer aus deren Wohnungen derSchaden verursacht seien könnte, wärs wohl klar, dass alle Eigentümer einzustehen hätten.
Aber wie es bei dieser Konstruktion aussieht, weiß ich nicht.
Grüße,
Dietmar
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…das ist echt knifflig…
Also die Verstopfung verursacht könnten Mieter aus beiden Wohnungen, da das Fallrohr kurz unterhalb der 4 Wohnung verstopft war. Das Fallrohr ist auf jeden Fall Allgemeineigentum. Da nun nicht nachgewiessen werden kann, wer genau die Verstopfung herbei geführt hat, ist die Frage ob die Eigentümerin dieser zwei Wohnungen (und nicht noch die anderen Eigentümer) dafür aufkommen muss. …es sind ja ihre Mieter die das Rohr verstopft haben ???
… und da das Rohr in Gemeinschaftseigentum steht, dürfte es zunächstmal klar sein, dass alle Eigentümer mit ihrem Anteil gem. § 16 WEG dafür einzustehen haben.
Aber ob die Eigentümergemeinschaft sich an die quasi verursachende Miteigentümerin wenden kann, erscheint mir fraglich. Es könnte aber dennoch sein, da ja eben von diesem einen Miteigentumsanteil die Störung des Gemeinschaftseigentums ausgeht.
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