Suche Mietvertrag für 'Zimmervermietung'

Hallo,

folgende Situation:
in einem großen Einfamilienhaus soll ein Stockwerk vermietet werden. Das Haus verfügt nur über 1 Strom- und Wasserzähler.

Angenommen man einigt sich auf einen Pauschalbetrag für die Nebenkosten aber der Mieter lässt dann z.B. seinen PC rund um die Uhr laufen was alleine ca 400 Euro/Jahr an Strom kostet. Gibt es da bestimmte mietverträge oder wie regelt man das am besten zur Sicherheit des Vermieters???

Oder kann man da für wenig Geld stromzähler zwischenschalten?

Über einen Link zu einem Mietvertrag wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Patrick

Hallo Pako

aber der Mieter lässt dann z.B. seinen PC rund um
die Uhr laufen was alleine ca 400 Euro/Jahr an Strom kostet.

da sollte man erstmal den Stromanbieter wechseln. Oder dem Mieter einen neuen PC spendieren, der nicht soviel Strom frißt.

Gruß!

Horst

Zusatz: Kosten Zähler
Hallo Pako,

nachdem ich bisher nur auf den sehr hoch angesetzten Stromverbrauch eingegangen bin, habe ich nun mal einen alten Kostenvoranschlag für den Einbau eines Stromzählers ausgegraben.
Der Kasten alleine sollte gut 600 € kosten, der Monteur ebenso, ein Helfer etwa die Hälfte. Dazu kommen noch weitere Kosten für Stromkreisverteiler, FI-Schutzschalter, u.s.w. - machte nochmal 260 €. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer.

Die Alternative wäre ein inoffizieller Zähler, der nur den Stromverbrauch des Mieters mißt, wobei der alte Zähler weiter den Gesamtverbrauch mißt. Hierfür berechnete man seinerzeit ca. 1200 € brutto.

Als ein ziemlich teurer Spaß, selbst wenn der Mieter 400 € pro Jahr für seinen PC verbrauchen sollte.

Was die Frage nach Verträgen angeht: Wie sollte das aussehen? Eigentlich geht es ja um die Frage der Summe, die der Mieter für seinen Verbrauch zahlen muss. Das kann man nur individuell aushandeln. Bestenfalls denkbar wäre, es anhand des Stromverbrauchs VOR Vermietung zu messen. Aber dann stünde der Mieter schlecht da, wenn der Vermieter auf einmal enorm viel Strom verbraucht.

Mir ist in einer ähnlichen Situation auch schon einmal gesagt worden, der andere Mieter hätte aber doch ständig den PC an. Die Leute selber benutzten aber elektrische Heizungen, einen Herd, Wasch- und Spülmaschine, etc. Da sollte man auch mal drüber nachdenken.

Gruß!

Horst

Wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist und der Vermieter schon jetzt Angst hat zuviel Stromanteil zu zahlen, dann sollte er besser gleich in einen zusätzlichen Stromzähler investieren … und kann damit auf viele Jahre besser schlafen als ständig grübeln zu müssen :wink:

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ok, vielen Dank.

Und wo bekomme ich einen guten Mietvertrag aus dem Internet her??

Und wegen neuem PC: das neue PCs immer leistungsfähiger/besser werden heisst nicht das sie stromsparender werden … 100 Watt/h sind schon relativ wenig für einen pc denke ich und das sind eben knappe 350 Euro im Jahr.

Nochmal hallo,

Und wo bekomme ich einen guten Mietvertrag aus dem Internet
her??

mit Google ist das eigentlich nicht so schwierig. Z.B. hier:
http://www.wohnungsboerse.net/Mietvertraege-Mietvert…

Und wegen neuem PC: das neue PCs immer leistungsfähiger/besser
werden heisst nicht das sie stromsparender werden … 100
Watt/h sind schon relativ wenig für einen pc denke ich und das
sind eben knappe 350 Euro im Jahr.

Was den PC angeht, ist das wohl wahr. Aber 100 Watt/h macht bei Dauerbetrieb 876 kw pro Jahr. Bei 350 € macht das rund 40 Cent pro kw/h. Dann kann ich nur nochmal empfehlen, den Stromanbieter zu wechseln.

Gruß!

Horst

ok, vielen Dank.

Und wo bekomme ich einen guten Mietvertrag aus dem Internet
her??

„gut“ -> für wen?! :wink:

Beim Vordruck des Mieterbundes fehlt z.B. eine Kautions-Vereinbarung ebenso die seit Jahren üblichen Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen - also gilt dann die für den Mieter günstigere gesetzliche Grundregelung (dieser feine Unterschied macht gem. den Pauschsätzen der II. BV zur Berechnung der Kostenmiete monatlich 0,80 Cent je m²-Wohnfläche Mietpreisunterschied aus - die ortsübl. Vergleichsmieten beruhen i.d.R. aber darauf, dass Schönheitsreparaturen/Kleinreparaturen dem Mieter übertragen wurden)
vergleiche:
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/downloads…
ebenso bei vielen kostenlosen im Internet kursierenden Formularen bzw. oft sind die auch völlig veraltet und entsprechen nicht mehr aktueller Rechtsprechung

Hier kannst du dir einen „vollständigen“ und relativ aktuellen Vertrag anschauen
http://onlinemietvertrag.de/b_onlmv/set_zweifam.htm

Empfehlenswert ist jedoch eher ein Formular des Haus- und Grundbesitzerverbandes (Vermieter-Interessenverband) - eine Vorschau im Internet ist leider nicht möglich - am besten über die Hauptseite zum jeweiligen Landesverband runterhangeln:
http://www.haus-und-grund.net/index.phtml?PHPSESSID=…

… oder beim örtlichen H&G in Druckform kaufen
… oder über den H&G-Hauptserver für Online-Mietverträge
http://openpr.de/news/65559.html

Nebenbei: bei „Vermietung einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten 2-Familien-Haus“ ggfs auf entsprechendes Formular achten
Da gibt’s einige Ausnahmeregeln und fairerweise sollte man den Mieter darauf hinweisen > vgl. § 573a BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Auch die Heizkostenverordnung erlaubt da mietvertraglich abweichende Vereinbarungen (z.B. KEINE jährliche Heizkostenabrechnung, die ansonsten Pflicht ist)
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_2.htm