Hallo liebe Fachmenschen,
Folgende Situation:
Objekt: Mietshaus mit 3 Mietparteien (Mieter A,B,C) (eine pro Etage)
ganz oben, unausgebauter Speicher.
In der obersten bewohnten Etage befindet sich zusätzlich der von Mieter C angemieteten Wohnung noch ein einzelnes Zimmer, welches Vermieter D zur Lagerung von irgendwelchen Gegenständen nutzt und auch unter Verschluss hält.
Die Mieter bemängeln, dass unklar ist, woher dieser Raum seinen Strom bezieht.
Nachdem erst monatelang bestritten wird, dass überhaupt Strom in dem Zimmer verbraucht wird, räumt Vermieter D mittlerweile ein, dass schon Strom gebraucht würde, aber lediglich um den in dem Zimmer gelagerten Staubsauger zu betreiben um den Dachboden zu reinigen.
Stromquelle sei der Allgemeinstrom.
Merkwürdigerweise hält sich Vermieter D sehr oft in dem Raum auf und die Stromrechnung von Mieter C ist für die vergangene Abrechnungsperiode unverhältnismässig hoch.
Nun reicht den Mietern natürlich die blosse Behauptung, Strom würde vom Allgemeinstrom abgezapft nicht aus.
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Frage: Welche Möglichkeit gäbe es hier, den Nachweis der Stromquelle zu erhalten.
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Frage: darf der Vermieter, wenn das Zimmer immer unter Verschluss gehalten wird, überhaupt den Allgemeinstrom anzapfen?
Danke für Eure Hinweise
Grüssle
Suse
- Frage: Welche Möglichkeit gäbe es hier, den Nachweis der
Stromquelle zu erhalten.
… wenn C die eigenen Sicherung rausdreht, und D weiter staubsaugt, kanns nicht der Strom von C sein!
- Frage: darf der Vermieter, wenn das Zimmer immer unter
Verschluss gehalten wird, überhaupt den Allgemeinstrom
anzapfen?
… kommt aufs Zimmer an würde ich sagen! Ein Heizungsraum ist zum Beispiel auch in der Regel verschlossen. Trotzdem ist klar, dass die Stromkosten für Licht in diesem Raum als Betriebskosten abgerechnet werden können. Auch der Stromverbrauch eines Geräteraums für den Hauswart dürfte Umlagefähig sein.
Wenn der Raum allerdings ausschließlich von D zu privaten Zwecken genutzt wird, ist der Stromverbrauch (und auch andere Kosten dieses Zimmers) sicherlich nicht umlagefähig.
Grüße,
Dietmar
Hallo
- Frage: Welche Möglichkeit gäbe es hier, den Nachweis der
Stromquelle zu erhalten.
… wenn C die eigenen Sicherung rausdreht, und D weiter
staubsaugt, kanns nicht der Strom von C sein!
Gibt es denn echt keinen Nachweis, der vor Gericht Bestand hätte??
- Frage: darf der Vermieter, wenn das Zimmer immer unter
Verschluss gehalten wird, überhaupt den Allgemeinstrom
anzapfen?
… kommt aufs Zimmer an würde ich sagen! Ein Heizungsraum ist
zum Beispiel auch in der Regel verschlossen. Trotzdem ist
klar, dass die Stromkosten für Licht in diesem Raum als
Betriebskosten abgerechnet werden können. Auch der
Stromverbrauch eines Geräteraums für den Hauswart dürfte
Umlagefähig sein.
Mal aber angenommen, es ist so, wie ich geschrieben habe, nämlich dass Vermieter D sich doch recht lange in dem Raum aufhält und dabei Strom verbraucht (Licht/Heizlüfter)…wieviel Stromverbrauch für abgeschlossene Räume am Allgemeinstrom ist denn zumutbar??
Wenn der Raum allerdings ausschließlich von D zu privaten
Zwecken genutzt wird, ist der Stromverbrauch (und auch andere
Kosten dieses Zimmers) sicherlich nicht umlagefähig.
ausschliesslich eben nicht…es steht alibimässig der Staubsauger darin (obwohl Treppenhausreinigung der Mieter ganz klar geregelt ist)
Gruss
Suse
Hallo
- Frage: Welche Möglichkeit gäbe es hier, den Nachweis der
Stromquelle zu erhalten.
… wenn C die eigenen Sicherung rausdreht, und D weiter
staubsaugt, kanns nicht der Strom von C sein!
Gibt es denn echt keinen Nachweis, der vor Gericht Bestand
hätte??
es gäbe doch wohl kaum einen besseren Beweis - auch vor Gericht - über die Herkunft des verbrauchten Stroms als diesen, wenn der Staubsauger ausgeht, wenn C die Sicherung rausdreht!
Und das sollte C am besten erstmal klären!
Denn wenn der Stromverbrauch tatsächlich dem C zugerechnet wird, hätte dieser allen Grund sich zu beklagen.
Und wenn nicht, hängst wie schon gesagt, von der Nutzung ab. Werden dort Geräte oder Werkzeuge aufbewahrt, die im oder am Haus zu kleineren Reparaturen benutzt werden, oder ist dort eine Haustechnische Anlage versteckt oder dergleiche, dürfte es umlagefähig sein. Wenn der D dort aber nur seinem besonders stromfressenden Hobby nachgeht, dann nicht!
Viele Grüße,
Dietmar
Hallo,
sollte tatsächlich ein „Stromklau“ stattfinden, besteht natürlich auch die Möglichkeit die entsprechende Sicherung permanent herausgedreht zu lassen und nur bei eigenem Bedarf wieder reinzudrehen. Setzt allerdings voraus, dass nicht gerade wichtige Wohnbereiche betroffen sind.
Gruß, Niels