Vermieter gestorben (93J),vererbt an 4 Kinder (jüngster 63J.)also Erbengemeinschaft.
Nun soll Kündigung wegen Hausverkauf kommen.
Mieter wohnen seit 6 Jahren in DHH mit kleinem Garten.
Mieter sind 5 Personen und zwei grosse Hunde (Tiere wurden genehmigt)
Kündigungsfrist 3 oder 6 Monate und wenn Auszug wie geht es dann wenn Mieter keine WHG findet.
Kauf bricht nicht Miete
http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html
Hatten wir auch vor ca. 1,5 Wochen schon hier im Forum
Das Mietverhältnis geht auf den Käufer 1:1 über. Kündigung ist nur durch Eigenbedarf, Unbewohnbarkeit und sehr wenigen Dingen möglich.
Gruß
Stefan
Ohne Mieter kein ‚Kauf bricht nicht Miete‘
Hallo!
Das Mietverhältnis geht auf den Käufer 1:1 über.
Prinzipiell ist das schon richtig. Wenn allerdings vorher gekündigt worden ist, ist eben vorher gekündigt worden. Die Frage hat als mit „Kauf bricht nicht Miete“ nichts zu tun, sondern vielmehr mit der Frage, ob die Tatsache, dass man ein Haus verkaufen will, einen hinreichenden Kündigungsgrund darstellt. Grundsätzlich würde ich sagen: Nein.
Allerdings enthält der dafür einschlägige § 573 II Nr.3 BGB einen weiteren Grund für eine Kündigung, neben dem Eigenbedarf. Und der kann bestehen, wenn der Eigentümer ohne die Kündigung an einer wirtschaftlichen Verwertung der Sache gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.
Dann kann auch der Wunsch, das Haus zu verkaufen, ein Kündigungsgrund sein, nämlich dann, wenn eben der Verkauf aufgrund der Tatsache scheitert, dass das Haus vermietet ist. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis des Eigentümers, sich um Käufer bemüht zu haben, nicht überspitzt streng anzusetzen, allerdings kann man der Kündigung widersprechen. Dann muss erst einmal der Eigentümer darlegen, warum er ein vermietetes Haus nicht angemessen wirtschaftlich verwerten, heißt: verkaufen kann, dass er also etwa keinen Käufer findet oder nur einen unangemessenen Preis erzielen kann.
Gruß,
Florian.