Hallo!
Eine Person B hat eine Einliegerwohnung, eine Person will hinzuziehen. Person A hat nichts dagegen.
Leider hat Person A nicht dafür gesorgt das eine getrennte Stom und Wasser Abbrechnung möglich ist.
Die Frage, wie teuer wäre es für Person A einen Stromzähler einzubauen und einen Wasserzähler einzubauen?
Oder gibt es die Möglichkeit für B und C in Tabellen nach dem Durchschnittsverbrauch zu suchen?
Die Heizkosten können auch nicht genau getrennt werden.
Person A hat ein Fußbodeheizung einbauen lassen. Was kann Person A tuen damit gerecht Abgerechnet werden kann.
Gibt es Pauschalpreise für die Heizung?
Vielen Dank!
Moin,
Eine Person B hat eine Einliegerwohnung, eine Person will
hinzuziehen. Person A hat nichts dagegen.
Leider hat Person A nicht dafür gesorgt das eine getrennte
Stom und Wasser Abbrechnung möglich ist.
Die Frage, wie teuer wäre es für Person A einen Stromzähler
einzubauen und einen Wasserzähler einzubauen?
Gibt es überhaupt eine Vereinbarung zwischen Vermieter (Person A?) und Mieter B, dass eine getrennte Nebenkostenabrechnung erstellt werden soll? Ansonsten besteht m. E. kein Anspruch darauf; wenn die Bewohner einer Wohnung untereinander Kosten aufteilen wollen, ist das deren Angelegenheit.
Abgesehen davon: Wie soll in einer Wohnung getrennt der Wasserverbrauch gemessen werden? Sollen pro Waschbecken zwei Wasserhähne installiert werden? Und die Einigung über die Heizungskosten im (gemeinsam genutzten) Flur stelle ich mir auch lustig vor…
Oder gibt es die Möglichkeit für B und C in Tabellen nach dem
Durchschnittsverbrauch zu suchen?
Mir nicht bekannt. Denkbar und der am wenigsten aufwendige Weg wäre (z. B. bei WG’s) eine Aufteilung nach genutzten m², Anzahl der genutzten Zimmer o. ä.
Die Heizkosten können auch nicht genau getrennt werden.
Person A hat ein Fußbodeheizung einbauen lassen. Was kann
Person A tuen damit gerecht Abgerechnet werden kann.
s. oben: Woher soll die Fußbodenheizung wissen können, ob gerade B oder C darüberläuft oder wer sich wie lange im Zimmer aufhält?
Aber vielleicht habe ich das Posting ganz falsch verstanden?
Gruß vom Wolf
hihi ja hast du wohl.
War auch ein bisschen doof geschrieben.
Also A hat ein Haus und B will mit C in die Einliegerwohnung in dem Haus einziehen.
So eine Kostenteilung wird da schwer, Weil im unteren GEschoss 4 Personen wohnen und in der Einliegerwohnung nur 2.
Hallo Metleck,
hab gerade erst gestern einen Kostenvoranschlag für einen Zähler hier wiedergegeben (siehe 24.08. „Kosten Zähler“).
Man könnte sich z.B. anhand des Stromverbrauchs darauf einigen, den Wasserverbrauch und die Heizkosten entsprechend zu berechnen. Dann spart man sich weitere Massnahmen. Setzt aber ein gutes Verhältnis voraus, das dann hoffentlich auch nach der NK-Abrechnung noch eines ist.
Gruß!
Horst
Hm ja danke.
Hab ich gelesen.
MEin Problem ist nur das ja garkein Zähler in dem Haus vorhanden ist.
Auf welche Pauschale könnten A und B+C sich denn einigen?
Wie könnte man eine Pauschale festlegen?
MEin Problem ist nur das ja garkein Zähler in dem Haus
vorhanden ist.
Kein Zähler? Wie rechnen die Kraftwerke dann den Strom ab?
Wenn du meintest, in der Einliegerwohnung ist keiner, dann war das genau so gemeint: Entweder einen Zähler der Haupt- und Einliegerwohnung getrennt berechnet, oder einen, der nur zur internen Abrechnung den Verbrauch in der Einliegerwohnung berechnet.
Auf welche Pauschale könnten A und B+C sich denn einigen?
Wie könnte man eine Pauschale festlegen?
Da ist jetzt die Kreativität von beiden Parteien gefordert. Sie könnten z.B. sich darauf einigen, Personenzahl und Quadratmeterfläche als Grundlage zu benutzen. Aber gerade beim Verbrauch geht es dann oft los… Aber die duschen täglich drei Mal! Bei denen laufen die elektrischen Geräte Tag und Nacht. Der wäscht dreimal die Woche sein Auto. Die haben ständig die Heizung volle Pulle aufgedreht, etc.
Da wäre ein Minimum an konkreten Meßgeräten sicherlich hilfreich. Den Stromzähler halte ich dabei für das Unproblematischste.
Gruß!
Horst