Hallo…
was ist wenn folgendes in einer Souterrain-Whg passiert?
Zuerst gehen Türen nicht zu…sie werden einfach vom Vermieter ausgetauscht. Monate später das gleiche+starken Schimmelbefall+Tapeten die sich lösen+ modrig/muffigen Geruch.
Am falschen Lüften kann es nicht liegen,da morgens und Abends Stoß gelüftet wird(Hygrometer) vorhanden.
Per Einschreiben wurde die Partei darüber mehrmals in Kenntnis gesetzt.Darauf folte eine Fristsetzung, die ebenfalls nicht eingehalten wurde.Miete wurde um 20% gemindert.
Vermieterin meint es wären keine Mängel vorhanden.Kann Sie die Kaution einbehalten?
Ich würde mal sagen: Frage zu konkret.
Ich würde mal sagen: Frage zu konkret.
und warum antwortest du dann nicht ganz allgemein, dass die Kaution - so nichts anderes vereinbart ist - dazu dient alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag abzusichern.
Die Minderung der Miete wegen bestehender Mängel begründet aber keinen Mietrückstand und damit auch keinerlei Ansprüche des Vermieters.
Und ganz konkret:
ob die Mietminderung angemessen war, ob der Mieter überhaupt zur Minderung berechtigt war, usw. läßt sich hier nicht beurteilen.
Was sich beurteilen läßt, ist aber, dass es so einfach mit dem Zurückhalten der Kaution nicht geht. Und falls der Vermieter sie doch einbehält … na dann wärs nen Grund, sich zum Beispiel an meinen Vorredner zu wenden bzw. wenn man sich mit der Minderung nicht so sicher ist, auch schon viel eher: also sofort.
Grüße,
Dietmar
1 „Gefällt mir“