Die Fenster des Mieters sind winddurchlässig, es besteht also „Zug in der Wohnung“. Es sind keine weiteren Einstellungen oder Abdichtungen der Fenster möglich (wurde alles schon ausprobiert). Da sich die Schlafplätze (Schlafzimmer, Kinderzimmer)direkt am Fenster befinden, wird es jetzt in den frischeren Tagen (besonders im Winter) sehr unangenehm, und ein „Gegenheizen“ lässt die Heizkosten extrem steigen. Es ist bekannt, dass die Fenster mindestens 20 Jahre und älter sind. Kann der Vermieter dazu veranlasst werden, die Fenster auszutauschen? Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, das besagt, in welchen Abständen der Vermieter verpflichtet ist, die Fenster der Mieter zu erneuern? Darf er diese „Arbeiten“ in den Nebenkosten absetzen? Wäre bei Ablehnung des Vermieters eine Mietminderung möglich (da die Fenster ja schon sehr alt sind und ein Wechsel unvermeidbar)?
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Die Fenster des Mieters sind winddurchlässig, es besteht also
„Zug in der Wohnung“. Es sind keine weiteren Einstellungen
oder Abdichtungen der Fenster möglich (wurde alles schon
ausprobiert). Da sich die Schlafplätze (Schlafzimmer,
Kinderzimmer)direkt am Fenster befinden, wird es jetzt in den
frischeren Tagen (besonders im Winter) sehr unangenehm, und
ein „Gegenheizen“ lässt die Heizkosten extrem steigen. Es ist
bekannt, dass die Fenster mindestens 20 Jahre und älter sind.
Kann der Vermieter dazu veranlasst werden, die Fenster
auszutauschen?
Nein.
Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, das besagt,
in welchen Abständen der Vermieter verpflichtet ist, die
Fenster der Mieter zu erneuern?
Nein.
Darf er diese „Arbeiten“ in
den Nebenkosten absetzen?
Nein, wenn er die Fenster nur 1:1 erneuert, also ohne zusätzliche Maßnahmen wie Schall- oder verbesserte Wärmedämmung.
Wäre bei Ablehnung des Vermieters
eine Mietminderung möglich (da die Fenster ja schon sehr alt
sind und ein Wechsel unvermeidbar)?
Die Ablehnung an sich nicht, nur die Minderung der Wohnqualität und der erhöhte Wärmebedarf können eine Mietminderung begründen.
Wolfgang D.
Hallo,
Darf er diese „Arbeiten“ in
den Nebenkosten absetzen?
Nein, wenn er die Fenster nur 1:1 erneuert, also ohne zusätzliche Maßnahmen wie Schall- oder verbesserte Wärmedämmung.
zu dem was Wolfgang sagte noch eine Anmerkung:
Das stimmt soweit, wird er aber wahrscheinlich nicht machen, weil das nicht wirtschaftlich wäre und derartige Fenster möglicherweise gar nicht mehr hergestellt werden.
Stellt die Maßnahme eine Modernisierung dar, kann er 11% der Kosten auf die monatliche Kaltmiete umlegen, nicht auf die Nebenkosten. Das würde bedeuten, dass ihr zwar etwas mehr Miete zahlen würdet, aber im Endeffekt durch eine bessere Wärmedämmung der Fenster (haben die heute nahezu alle) viel weniger Heizkosten habt.
Wenn es sich um eine Reparatur handeln würde, wäre diese Maßnahme dann nicht umlagefähig…es kommt also darauf an, ob die Fenster einfach nur alt sind, oder wirklich defekt.
An dieser Stelle würde ich (nochmal?) das Gespräch mit dem VM suchen. Sein Objekt erlebt ja auch eine gewisse Wertsteigerung durch neue Fenster.
Vielleicht will er ja irgendwann alle Fenster austauschen lassen, oder er hat gar kein Geld auch nur um 2 erneuern zu lassen…
Und noch was ganz anderes am Rande…um solche Kleinarbeiten (nur einzelne Fenster austauschen)reißt sich kein Handwerker…da kann man unter Umständen Monate warten, bis sich einer bequemt etwas zu unternehmen der auch nur halbwegs seriös daherkommt.
Gruß
Maja