Eigenbedarfskündigung nach Unstimmigkeit

Hallo,
ein Mieter wohnt seit über sechs Jahren in einer unbefristet angemieteten Wohnung. Vor Mietvertragsabschluss wird dem Mieter mitgeteilt, dass der Vermieter an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert ist. Mieter, Vermieter, Tochter des Vermieters und ein weiterer Mieter wohnen im gleichen Haus, das Mietverhältnis ist als sehr harmonisch, eigentlich schon freundschaftlich zu bezeichnen. Man hilft sich gegenseitig, lädt sich ein etc.
Besagter Mieter bewohnt mit seiner Ehefrau die größte Wohnung im Haus, ca. 100 m². Nun bekommt der Mieter wie jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung, mit einem ihm zugeschlagenen höheren Verbrauch um über 65 % als all die Jahre davor. Der Mieter spricht den Vermieter darauf höflich und freundlich an, hat jedoch - da immer korrekt - die sehr hohe Nachzahlung bereits gezahlt. Der Mieter möchte halt nur wissen, wie eine solche Steigerung zustande kommen kann. Der Vermieter reagiert unwirsch und zwei Tage später sofort mit Schriftverkehr. Der Mieter wird nun auch ärgerlich und antwortet ebenfalls schriftlich, zumal in der Zwischenzeit auch die Heizkostenabrechnung eingetroffen ist, ebenfalls fehlerhaft. Aufgrund des unfairen Verhaltens des Vermieters zahlt der Mieter diesmal nicht, sondern möchte erst die Heizkostenabrechnung korrigiert haben. Der Vermieter verweist den Mieter an die Abrechnungsfirma, was völlig unkorrekt ist. Dies antwortet der Mieter auch und fordert erneut eine korrekte Heizkostenabrechnung an.
Die Antwort, die er auf dieses Schreiben erhält, ist die Eigenbedarfskündigung. Form- und fristgerecht, der Vermieter fordert die Wohnung für seine Tochter, die mit ihrem Freund zusammenziehen möchte. Die derzeit von ihr im Haus bewohnte Wohnung (ca. 55 m²) wäre zu klein, die größere Wohnung der Mieter angemessen für zwei Personen.
Vielleicht noch interessant, dass die ganze Geschichte sich innerhalb von 6 Wochen abspielte.
Ist eine derartige Eigenbedarfskündigung, bei der man daran fühlen kann, dass sie eine Strafmaßnahme für renitente Mieter ist, zulässig? Bin sehr gespannt auf die Meinungen.

Hallo, lea,

Vielleicht noch interessant, dass die ganze Geschichte sich
innerhalb von 6 Wochen abspielte.
Ist eine derartige Eigenbedarfskündigung, bei der man daran
fühlen kann, dass sie eine Strafmaßnahme für renitente Mieter
ist, zulässig?

Natürlich sieht das ganze nach Strafmassnahme aus - aber wie kann man das beweisen? Wenn die Tochter tatsächlich in die große Wohnug einzieht, war die Eigenbedarfskündigung wohl gerechtfertigt.

Wäre es denkbar, dass der Vermieter des guten Verhältnisses mit dem Mieter die Eigenbedarfskündigung zunächst nicht aussprechen, sondern zuerst einen Streit vom Zaun brechen wollte damit ihm dann das Kündigen leichter fält?

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Natürlich sieht das ganze nach Strafmassnahme aus - aber wie
kann man das beweisen? Wenn die Tochter tatsächlich in die
große Wohnug einzieht, war die Eigenbedarfskündigung wohl
gerechtfertigt

Man kann es wohl nicht beweisen, höchstens im Nachhinein, falls die Tochter doch nicht einzieht.

Wäre es denkbar, dass der Vermieter des guten Verhältnisses
mit dem Mieter die Eigenbedarfskündigung zunächst nicht
aussprechen, sondern zuerst einen Streit vom Zaun brechen
wollte damit ihm dann das Kündigen leichter fält?

Auch kein schlechter Gedanke, aber in diesem Fall geht es wohl eher um große Empfindlichkeiten, Launen und sicherlich auch Großgrundbesitzerdenken, dass ja vielen Vermietern zueigen ist. Der Vermieter hatte bis dato sehr viele Vorteile durch seine Mieter (Handwerkermeister), und hat immer wieder beteuert, wie froh er wäre, solche Mieter zu haben. Aber einmal eine lästige Frage gestellt …

Danke und viele Grüße
Lea

Hallo,

erstmal sollte geprüft werden, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht zwischen einer Eigenbedarfskündigung und dem Wunsch der Tochter, in eine 100qm Wohnung zu ziehen. Richter könnten schonmal urteilen, das eine 55qm Wohnung für 2 Personen ausreichend ist.
Ausserdem wird ja dann eine andere Wohnung, nämlich die der Tochter, im Haus frei. Diese muss dir der Vermieter als Ausgleich anbieten.
Dies wird wohl nicht im Sinne des Vermieters sein, also würde ich Einspruch gegen die Kündigung einlegen und diese Dinge gleichzeitig erwähnen. Eine Reaktion muss dann ja erfolgen.

Dies sind allerdings nur erfolgversprechende Gegenmaßnahmen, aber ich gebe zu bedenken, das du in diesem Haus wohl keine Ruhe mehr haben wirst und ob ein Auszug nicht vielleicht die bessere Variante wäre.

Gruß
Rocco