Nachmieter? Kündigung? Wie am besten?

Hallo!
Folgende Frage:
Mieter A wohnt bei Vermieter F. Dieser F ist eine sehr große Grundstücksverwaltung und eigentlich immer froh, wenn sie sich um möglichst wenig kümmern muss.
Jetzt hat A relativ plötzlich für Mitte des nächsten Monts eine neue Wohnung gefunden und würde somit auch gern zum 1.10. aus seiner Wohnung raus. Gekündigt ist diese noch nicht.
Für diesen Termin (1.10.) hätte A auch schon einen Nachmieter, B. B wohnt im gleichen Haus und braucht dementsprechend für seine eigene Wohnung auch einen Nachmieter. Den hätte er auch, C.
Ok, bevor es ganz kompliziert wird:
A will also raus, B in die Wohnung von A, in Bs jetzige Wohnung würde C einziehen. Der Grund, warum B As Wohnung will ist, dass diese da (ursprünglich) renovierungsbedürftig etc. viel günstiger ist.
Wie schreiben A und B jetzt an den Vermieter F?
Ziel ist:
B kann As Wohnung zu den alten Vertragskonditionen übernehmen und es sollte möglichst kein NEUER Mietvertrag geschlossen werden. Denn: würde F die Miete erhöhen, würde sich der Umzug für A evtl nicht mehr lohnen.
Also:

  • soll A schreiben, dass er zum 30.11. kündigt, der Vertrag und die Wohnung aber zum 1.10. von B übernommen und fortgeführt werden
    oder
  • dass A zum 30.9. auszieht und der bestehende Vertrag ab 1.10. von B übernommen wird (also keine Kündigung),
    oder
  • etwas ganz anderes?
    Vielen Dank,
    NOrah

Hi NOrah.

A und B schreiben gar nicht, sondern gehen hin. A sagt dem Vermieter, dass er ausziehen möchte, B fragt den Vermieter, ob er die Wohnung haben kann. Alles weitere machen die jeweiligen Vertragspartner untereinander aus, denn: Es gibt keinerlei Anspruch darauf, einen Nachmieter zu stellen und so früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Gruß Ralf

B kann As Wohnung zu den alten Vertragskonditionen übernehmen
und es sollte möglichst kein NEUER Mietvertrag geschlossen
werden.

Hallo,
in ordentlichen Mietvertraegen ist die Wohnung genau bezeichnet, also nicht irgendwo im Haus, sondern Stock3 Wohnung 4. Einfach tauschen geht nicht, mindestens Nachtrag zu Mietvertrag, mit beiderseitiger Unterschrift.
Sind die Renovierungsarbeiten bei Umzug erledigt, geklaert? Von beiden Mietern?
Gruss Helmut

Hi,
es ginge ja auch nicht um einen Tausch.
Mieter A zieht aus. Mieter B zieht aus. Mieter B zieht dann in As ursprüngliche Wohnung und Mieter A ganz woanders hin.
Gruß,
Norah

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A kann seine Wohnung nur fristgerecht kündigen.
Kann aber dazu schreiben, dass er gern per … aus der Wohnung raus möchte und einen Nachmieter B hat.
Auch B kann seine Wohnung nur fristgerecht kündigen, s.o.

Man kann natürlich auch ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm vorab alles auseinander klamüsern und wenn Vermieter einverstanden, dies entsprechend schriftlich fixieren.

A kann nicht einfach „bestimmen“, dass B seinen Mietvertrag zu den alten Konditionen übernimmt. Vermieter muss mit Nachmieter einverstanden sein.