Hallo zusammen,
wenn ein Mieter folgende Veränderungen durchgeführt hat,
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ein Zimmer mit Rauhputz versehen
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im Bad an der Wand Siliconschicht zum Schutz der Wand in der Nähe der Dusche angebracht
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Telefonanschluss vom Flur verlegt in ein Zimmer,
muss er dann alles nach Kündigung wieder rückgängig machen?
Falls ja, wie lange ab Beanstandung durch den Vermieter hat der Mieter Zeit zur Durchführung der Reparaturen bzw. zum Rückgängigmachen der Veränderungen?
Vielen Dank für Antworten.
Dieter