Vom Mieter durchzuführende Reparaturen

Hallo zusammen,

wenn ein Mieter folgende Veränderungen durchgeführt hat,

  • ein Zimmer mit Rauhputz versehen

  • im Bad an der Wand Siliconschicht zum Schutz der Wand in der Nähe der Dusche angebracht

  • Telefonanschluss vom Flur verlegt in ein Zimmer,

muss er dann alles nach Kündigung wieder rückgängig machen?

Falls ja, wie lange ab Beanstandung durch den Vermieter hat der Mieter Zeit zur Durchführung der Reparaturen bzw. zum Rückgängigmachen der Veränderungen?

Vielen Dank für Antworten.

Dieter

Das kommt darauf an ob schon ein Nachmieter da ist und die Wohnung quasi von heute auf morgen neu vermietet ist. Bei Auszug sollte eigentlich alles so sein wie es war. Deshalb sollte man ca. 14 Tage vor Auszug schon eine Vorabnahme machen, damit man weiß was evtl. zu tun ist.

Hallo Irene,

Das kommt darauf an ob schon ein Nachmieter da ist und die
Wohnung quasi von heute auf morgen neu vermietet ist. Bei
Auszug sollte eigentlich alles so sein wie es war. Deshalb
sollte man ca. 14 Tage vor Auszug schon eine Vorabnahme
machen, damit man weiß was evtl. zu tun ist.

vielen Dank.

Dieter