Hallo!
Für die Schadensregulierung durch die Versicherung eines Mieters (nachdem im Keller durch einen defekten Warmwasserspeicher alles unter Wasser stand) wird eine Kopie von der Reparaturrechnung vom Vermieter benötigt! Dieser weigert sich diese auszuhändigen, mit der Begründung, das es seine Post wäre und diese den Mieter nichts anginge. Ohne diese Kopie gibt es jedoch keinen Schadenersatz von der Versicherung! In wie fern ist ein Vermieter verpflichtet diese Kopie auszuhändigen? Und hat ein Vermieter nicht auch die Pflicht, alles dafür zu tun, das solche Schäden schnellstmöglich von den Mieterversicherungen ersetzt werden können?
Gruß René
Hat denn schon jemand den Schaden bezahlt?
So wie es aussieht ja der Vermieter.
Will dieser denn den Schaden nicht ersetzt haben?
Wenn ja, sollte man ihm klar machen: ohne Rechnungsnachweis kein Geld.
Der Vermieter hat die Reparatur bezahlt! Ist ja auch seine Angelegenheit! Den Schaden an den beschädigten Möbeln hat noch keiner bezahlt. Das soll ja die Versicherung des Möbelbesitzers machen. Aber das geht nicht oihne Rechnungskopie!
Das klingt tatsächlich recht verworren, ich vermute mal:
Die Versicherung des Möbelbesitzers (= des Mieters?) will also jetzt die Rechnungskopie über die Beseitigung der Schadensursache vom Vermieter als Nachweis, dass überhaupt ein Schadensfall vorlag?
Stimmt das so?
Dann sind wohl Versicherung des Mieters + Vermieter beide gleichermassen stur …
evtl. lässt sich der Nachweis anders erbringen (Zeugen)
evtl. hat hier tatsächlich der Vermieter als Zeuge eine „Zeugenpflicht“ (dazu kenne ich mich aber leider nicht aus)
> was sagt denn der Versicherungsvertreter dazu?