gepfändete Kaution

Hallo Leute,

mal angenommen, der Vermieter V bekommt eine Drittschuldnerpfändung zugestellt, bei der ein kleiner Teil der Kaution (ca. €150,00) gepfändet wird.

Ansonsten gibt es mit dem Mieter M keine Probleme, die Miete wird immer überpünktlich gezahlt.

Nun möchte V seine Wohnung an einen Kapitalanleger verkaufen. Natürlich möchte er ihm nicht unbedingt auf die Nase binden, dass die Kaution teilweise gepfändet ist, schon deshalb nicht, damit der Käufer nicht „abspringt“.

Kann V dann diese € 150,00 aus der Kaution herausnehmen und dem Gläubiger überweisen, und nur die restliche Kaution dann dem Käufer auszahlen, ohne von dieser Vorpfändung etwas zu erwähnen?

Danke
S

Der VM kann, aber er muss nicht.
Tatsächlich bezieht sich die Pfändung der Kaution ja erst auf den noch nicht bestehenden, zukünftigen Rückzahlungsanspruch der Kaution - dieser Fall tritt erst nach Mietende ein.

Wie will der VM dem Käufer erklären, dass nur noch ein Teilbetrag der Kaution vorhanden ist und auf ihn übergeht?
Der tatsächlich bestehende Rückzahlungsanspruch bei Übergang sollte in jedem Fall schriftlich fixiert werden, damit der Mieter nicht irgendwann die zwar mal gezahlte jetzt aber nicht mehr vollständig vorhanddene Kaution zurückfordern kann.
Andererseits hat der VM während der Mietzeit auch wieder ein Recht auf Auffüllung der Kaution wenn diese teilweise verbraucht wurde.

Ggfs. macht der Vermieter sich auch noch gegenüber dem Erwerber schadensersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich dem Erwerber den ihm bekannten Vermögensverfall des Mieters verschweigt …

Alles ein bischen viel wegen 150 Euro !!!
Warum zahlt der Mieter nicht einfach seine Schulden?