Wegen Ärger mit Vermieter wegnahme des Speichers

Hallo,

der Mieter wohnt über dem Vermieter. Der Vermieter hört seit mehreren Monaten nachts Geräusche, weswegen er nicht schlafen kann. Der Vermieter beschuldigt seine Mieter. Diese jedoch fühlen sich nicht für die Geräusche verantwortlich, da sie um die Uhrzeit, wo das Geräusch auftaucht, schon im Bett liegen. Seit Monaten werden die Mieter deswegen jede Nacht rausgeklingelt. Den Mieter wird nicht geglaubt, das sie das Geräusch nicht verursachen. Auch nach mehrmaliger Aufforderungen, eine andere Person hinzuzuziehen und diese in die Wohnung des Mieter zu lassen, das diese Person merkt, das das Geräusch nicht von den Mieter kommt, wurde vom Vermieter nicht wahrgenommen.
Der Mieter hat seinerseits versucht, alle Geräusche abzustellen: Kühltruhe vom Strom genommen, keine Spieluhr mehr benutzt, den PC hochgestellt, usw.
Die Mieter haben gekündigt, halten die 3 Monate Kündigungsfrist auch ein, jedoch sind die Mieter Aufgrund der nächtlichen Ruhestörungen unter der Woche ausgezogen. Somit sind die Mieter nur noch am Wochende in der Wohnung.
Aus Ärger, hat der Vermieter den Mietern eine Frist gesetzt, den Speicher und den Flur zu räumen. Der Mieter weiß jedoch nicht, wohin mit den ganzen Sachen. Was ist mit dem Kinderwagen? Darf der Vermieter einfach den Speicher wegnehmen? Der Speicher steht nicht im Mietvertrag, er würde nur mündlich zugesichert. Im Flur hat der Mieter Schuhe stehen und die Jacken hängen.
Wie kann sich der Mieter wehren?

Hallo,

wenn der Speicher nicht mitvermietet wurde, hat der Mieter auch keinen Anspruch darauf, seine Sachen dort unterzustellen bis zum Auszug. Auch der Flur ist sogenanntes „Gemeinschaftseigentum“ und darf grundsätzlich nicht als „Kleiderkammer“ genutzt werden. Der Kinderwagen darf nur insoweit abgestellt werden, als es sich nicht gleichfalls um ein Abstellen von nicht mehr genutzten Gegenständen handelt.

Etwas anderes ergibt sich nur in den Fällen, wenn der Vermieter sich z. B. jahrelang konkludent mit einer Nutzung des Speichers und des Hausflurs einverstanden erklärt hat und dadurch ein Vertrauenstatbestand für den Mieter entstanden ist.

Gruss,
BM

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