Nebenkostenabrechnung bei Gewerbe im Haus

Hallo zusammen,

in einem Haus gibt 4 „normale“ Mietparteien und einen gewerblich genutzten Lagerraum.

Mieter A hat kürzlich die NK-Abrechnung für 2005 erhalten, in der beim Verteilerschlüssel immer von „9 Personen“ die Rede ist. Jetzt weiß Mieter A zwar nicht genau, wieviele Personen in den anderen Wohnungen angemeldet sind, aber er hat die Befürchtung, daß bei den 9 Personen der Mieter des Lagerraums (ein Tiefkühl-Geflügel-Händler) nicht eingerechnet ist. Da dieser Händler zu den allgemeinen Kosten wie z.B. Treppenhauslicht, Müll und Schmutzwasser auch beiträgt und der Lagerraum immerhin mindestens so groß ist wie die Wohnung von Mieter A, müßte der Händler doch seinen Teil zu den Nebenkosten zahlen, oder?

Die NK-Abrechnung 2005 ist übrigens die erste, die Mieter A bisher erhalten hat, obwohl er schon 2004 in die Wohnung eingezogen ist, und die NK-Abrechnung für das Jahr schon mehrfach telefonisch angefordert hat. Interessanterweise hat der Nachbar von Mieter A die Nebenkostenabrechnung für 2004 schon im Jahr 2005 erhalten. Kann Mieter A sämtliche Nachzahlungsforderungen ablehnen, solange er noch nicht die alte NK-Abrechnung vorliegen hat? Oder kann er die NK-Vorauszahlungen für 2004 zurückfordern, wenn es doch offensichtlich keine Nebenkosten gegeben hat?

Danke
Crazy

Hallo Crazy,

Jetzt weiß Mieter A zwar nicht genau, wieviele Personen
in den anderen Wohnungen angemeldet sind, aber er hat die
Befürchtung, daß bei den 9 Personen der Mieter des Lagerraums
(ein Tiefkühl-Geflügel-Händler) nicht eingerechnet ist.

das ist auch in Ordnung so, denn Geschäftsräume MÜSSEN vorab separat berechnet werden.

Die NK-Abrechnung 2005 ist übrigens die erste, die Mieter A
bisher erhalten hat, obwohl er schon 2004 in die Wohnung
eingezogen ist, und die NK-Abrechnung für das Jahr schon
mehrfach telefonisch angefordert hat. Interessanterweise hat
der Nachbar von Mieter A die Nebenkostenabrechnung für 2004
schon im Jahr 2005 erhalten.

Das ist doch prima! Wenn der Abrechnungszeitraum bis 31.12.2004 war, kann der Vermieter schonmal keine Nachforderungen stellen. Ein Nichtverschulden des Vermieters scheint auch nicht vorzuliegen, da der Nachbar seine Abrechnung bekommen hat.

Kann Mieter A sämtliche
Nachzahlungsforderungen ablehnen, solange er noch nicht die
alte NK-Abrechnung vorliegen hat? Oder kann er die
NK-Vorauszahlungen für 2004 zurückfordern, wenn es doch
offensichtlich keine Nebenkosten gegeben hat?

Nebenkosten hat es sicherlich gegeben. Aber der Vermieter kommt seiner Abrechnungspflicht nicht nach und da hat in der Tat der BGH entschieden, dass der Mieter sämtliche Vorauszahlungen zurückfordern kann. (Az. VIII ZR 57/04) Dazu ist aber wichtig, dass der Mieter die Aufforderung nachweisen kann - also in jedem Fall schriftlich! Auch heißt das nicht, dass der Vermieter zwingend leer ausgeht. Mit einer ordentlichen Abrechnung kann er anschließend seine Ansprüche geltend machen, darf aber nicht mehr als die Vorauszahlungen verlangen.

Gruß!

Horst

Kleiner Nachtrag
In dem genannten Urteil ging es um ein bereits beendetes Mietverhältnis.

Für ein laufendes Mietverhältnis wäre es aber ohnehin nicht unbedingt ratsam, allzu kämpferisch vorzugehen, zumal das Ergebnis am Schluß bestenfalls das selbe sein dürfte.

Gruß!

Horst

danke :smile: o.w.T.