Hallo,
folgender Fall interessiert mich:
Personen A,B und C sind Begründer einer WG.
Person C verlässt die WG und Person D zieht ein.
Nun bekommen die Personen A, B und D vom Vermieter eine Rechung über Nebenkosten, Heiz- und Wasserkosten für das Jahr 2005.
Die Rechnung ist ausgeschlüsselt nach Ansprüchen an A,B,C und A,B,D nach den Zeiträumen der Wohndauer von C bzw. D im Jahre 2005.
Die anfallenden Kosten für Ex-Mieter C wurden anteilsmässig ausgerechnet und mit Kopien der Originalrechung vom Vermieter an Mieter C weitergeleitet.
Dieser ist aber anscheind nciht in der Lage/Unwillens die Kosten zu begleichen oder Kontakt zum Vermieter zwecks Ratenzahlung herzustellen.
Dadurch könnten/werden Mahngebühren und Zahlungsausforderungen an die derzeitigen Mieter A,B und D seitens des Vermieters resultieren.
Nun die Frage:
In wie weit müssen A,B und D die Kosten für C übernehmen, die ja nachweilich in dessen Mietzeitraum angefallen sind.
Haften eventuell nur A und B dafür ?
Sind Mahngebühren rechtens, wenn A, B und D ihre anteiligen Kosten schon belichen haben ?
Gibt es zivilrechtliche Mittel für A,B und D das Geld von C einzufordern, eventuell auch über den Vermieter ?
besten dank für euer Wissen !
Jojob
Hallo,
ich hab zwar keine Ahnung was die genaue rechtliche Lage in diesem Fall betrifft aber ich kenne einen sehr sehr ähnlichen Fall aus dem realen Leben.
Hier war es so, dass zwei Mieter A und B gemeinsam eine Wohnung gemietet hatten. C zog nachträglich ein, kurze Zeit später zogen B und A aus. Am Ende des Jahres dann die NK Abrechnung. C konnte nicht zahlen und der Vermieter hat sich die Kosten für die am Anfang des Jahres gemeinsame Wohnzeit bei A und B eingefordert. A und B mussten zahlen, haben dann aber via Rechtsanwalt den Anteil von C eingefordert. Ging soweit, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann bei C stand und das Geld eingetrieben hat (natürlich mit allen bis dahin angefallenen Rechtsanwalts und weiteren Kosten).
Ein Gang zum RA wird also wohl helfen auch wenns lange dauert bis die Kohle zurückkommt.
cu
gk
Es gibt zivilrechtliche Mittel.
Aber zunächst sollte der Sachverhalt für diesen Beispielfall weiter ausgeschmückt werden. Denn bei folgenden unterschiedlichen Konstellationen ist auch das Rechtsverhältnis Mieter-Vermieter und auch Mieter-Mieter unterschiedlich:
Haben A, B, und C bzw. A, B und D gemeinschaftlich die gesamte Wohnung angemietet und stehen daher alle als Mieter im Mietvertrag ?
Oder haben A, B, C und D jeweils einzelne Zimmer verbunden mit Gemeinschaftsnutzung von Gemeinschaftsräumen (z.B. Küche, Bad) jeweils in getrennten Mietverträgen vom Vermieter angemietet?
Oder tritt eine Person als Hauptmieter auf und hat wiederum untervermietet?
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