Untervermietung einer Mietwohnung

Mieter A einer normalen Mietwohnung möchte seine Wohnung
für einen gewissen Zeitraum (ca. 1/2 Jahr) untervermieten.
Seines Wissens nach ist dies vom Vermieter nur begründet
abzulehnen. Welche Gründe sprechen zum Beispiel dagegen?

Hallo Mona,
folgende Gründe für die Weigerung des Vermieters kann es geben:

  • die Wohnung ist zu klein, um untervermieten zu können (Überbelegung)
  • die ganze Wohnung wird untervermietet
  • die Person des Untermieters ist für den Vermieter untragbar.
    Grüße
    Almut

Almut - erstmal vielen Dank!

folgende Gründe für die Weigerung des Vermieters kann es
geben:

  • die Wohnung ist zu klein, um untervermieten zu können

>> es handelt sich nur um 1 Person als Untermieter

  • die ganze Wohnung wird untervermietet

>> genau das ist der Punkt. Mieter A will sich für 1/2
Jahr aus Prüfungsgründen zurückziehen und dann wieder
einziehen (Prüfungsgrund kann schriftlich nachgewiesen werden)

  • die Person des Untermieters ist für den Vermieter untragbar

>> der Mieter A wird dem Vermieter einen solventen freundlichen Untermieter präsentieren

gäbe es dann noch Einwände ?

dank im voraus…
Mona

Das ist eindeutig die Entscheidung des Vermieters: er kann, muss aber nicht - Leider.
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat, einfach ein nettes Gespräch führen - ist oft besser als schriftliche Anfrage.

Das ist ja interessant, dass du das so „eindeutig“ findest, denn unter Juristen ist genau dieser Fall umstritten, vgl. Palandt § 553 Rn. 4 m.w.N.

Und weil das eben umstritten ist, lässt sich auch kaum vorhersehen, wie ein Gericht die Sache entscheiden würde.

Levay

Wenn der Fall umstritten ist, kann ich ihn doch „eindeutig“ finden, denn das finden vielleicht 50% der Juristen auch, die anderen 50% eben nicht, deshalb anscheinend auch umstritten.

Ein Vermieter kann m.E. nicht gezwungen werden einem Menschen eine Wohnung zu vermieten, der ihm aus verschiedenen Gründen nicht zusagt, egal ob Haupt- oder Untermieter.
Das wäre in meinen Augen eine Zwangseinweisung oder -belegung, und das hatten wir ja schon mal. Wir leben in einer Demokratie und wem ich mein Eigentum vermiete, das möchte schon ich bestimmen, auch wenn 50% der Juristen das anders sehen.

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…danke für den Tipp mit dem Gespräch statt Brief, werde ich versuchen!
Obwohl ich immer wieder voller Erstaunen feststellen muss,
dass diejenigen, die nicht lange ‚Federn lesen‘ und einfach
ungefragt (übrigens schon seit längerem…) ihre Wohnung
untervermieten, am besten durchkommen. Einer erhielt einzig
eine leichte Mieterhöhung.
auf jeden fall nochmals vielen Dank.
MonaL

Ja, manchmal siegt Frechheit. Kann man sich ja rausreden: habe ich nicht gewusst, etc.

Hallo Mona,
bezugnehmend auf die unteren Postings kann ich nur sagen, entweder Du gehst den offiziellen Weg, und informierst den Vermieter oder Du lässt es und riskierst im schlimmsten Fall eine Kündigung.
Grüße
Almut