Zimmer im Haus vermieten

Wie vermietet person A ein Zimmer in seinem Haus an Person B?, das Haus ist Eigentum von person A und Person B möchte nur ein Zimmmer in diesem Haus mieten.
Welche Rechte und Pflichten hat Person A?
Ist es rechtlich erlaubt einfach einen Mietvertrag abzuschließen?

Wie vermietet person A ein Zimmer in seinem Haus an Person B?,

Person A und B schließen einen Mietvertrag ab.

das Haus ist Eigentum von person A und Person B möchte nur ein
Zimmmer in diesem Haus mieten.
Welche Rechte und Pflichten hat Person A?

Person A hat die gesetzlichen Rechte und Pflichten sowie das, was einzelvertraglich vereinbart ist. Alles jetzt aufzuzählen ist unmöglich. Dazu müsste bekannt sein, wozu der Vertrag dient (Wohnraum / Gewerbemietvertrag / (un)befristet uä.) und die Frage etwas konkretisiert werden.

Ist es rechtlich erlaubt einfach einen Mietvertrag
abzuschließen?

JA! Genau dafür ist ein Mietvertrag da!

Man kann natürlich auch ohne schriftlichen Mietvertrag vermieten
Die gesetzlich vorgegebenen Grundregeln stehen im BGB = Bürgerliches Gesetzbuch ab § 535
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

und hier gibt’s z.B. ein Mietvertragsformular
(am besten mal vergleichshalber zum BGB gegenlesen)
http://www.wohnungsboerse.net/files/Wohnungs-Mietver…

Aber Achtung - besondere Fragestellungen (z.B. Eigentumswohnung) sind ggfs. ein Sonderthema!

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danke für deine antwort,

kann person A diesen Mietvertrag nehmen, obwohl er nur ein Zimmer vermieten möchte?
Und ist es notwendig, das person A dieses Zimmer bei irgend einer Behörde oder Gemeinde oder was auch immer melden muss??