Haus verkauft - Kündigungsfristen?

Liebes Team von wer-weiß-was,

ein Mieter wohnt seit über fünf Jahren in einem Haus mit drei Etagen, von denen zwei leerstehen. Das Haus wird verkauft. Der Anwalt des Käufers bietet dem Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten an. Der Mieter ist der Ansicht, dass die Kündigungsfrist ganz normal 6 Monate beträgt. Darauf argumentiert der Anwalt mit Eigenbedarf, der neue Besitzer habe Frau und 2 Töchter. Verkürzt sich die Kündigungszeit in so einem Fall wirklich? Kann er Eigenbedarf geltend machen, wenn zwei weitere bewohnbare Etagen zur Verfügung stehen?

Mit ratlosen Grüßen

Archie

Hallo,

ein Mieter wohnt seit über fünf Jahren in einem Haus mit drei
Etagen, von denen zwei leerstehen. Das Haus wird verkauft.

Das Haus besteht also im Moment aus 3 abgegrenzten Wohnungen mit ähnlicher Grösse/Ausstattung?

Der
Anwalt des Käufers bietet dem Mieter eine Kündigungsfrist von
3 Monaten an.

Netter Versuch. Was heisst hier eigentlich bietet eine Kündigung an. Hat er eine Kündigung geschickt oder nicht. Oder ist der neue Eigentümer noch gar nicht im Grundbuch eingetragen?

Der Mieter ist der Ansicht, dass die
Kündigungsfrist ganz normal 6 Monate beträgt.

Bei über 5 Jahren sind es 6 Monate. (Würden die Vermieter oben drin wohnen und nur 2 Wohnungen insgesamt vorhanden sein, bräuchten sie für die Kündigung keinen Grund aber die Kündigungsdauer würde um 3 Monate erhöht also hier 9 Monate).

Darauf
argumentiert der Anwalt mit Eigenbedarf, der neue Besitzer
habe Frau und 2 Töchter. Verkürzt sich die Kündigungszeit in
so einem Fall wirklich?

Eigenbedarf ist ja überhaupt der Grund, dass der Vermieter überhaupt kündigen darf. Das verkürzt die Kündigungsfrist nicht.

Kann er Eigenbedarf geltend machen,
wenn zwei weitere bewohnbare Etagen zur Verfügung stehen?

Natürlich darf er. Aber er muss in diesem Fall eine der beiden anderen Wohnungen als Ersatz anbieten. (Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um richtige Wohnungen handelt.)

GRuss Jutta

Hallo,

ein Mieter wohnt seit über fünf Jahren in einem Haus mit drei
Etagen, von denen zwei leerstehen. Das Haus wird verkauft.

Das Haus besteht also im Moment aus 3 abgegrenzten Wohnungen
mit ähnlicher Grösse/Ausstattung?

Unten besteht die Wohnung aus einem umgebauten Laden, mit 3 Wohnräumen, Diele, Bad, kleiner Kochnische und Wintergarten, die vorherige Besitzerin hat etliche Jahre dort gewohnt
bewohnte Wohnung drei Zimmer, Diele, Küche, Bad, Balkon;
Dachgeschoß mit vier Zimmern, Diele, Bad, keine Küche
Jede Etage hat einen eigenen, abschließbaren Zugang

Der
Anwalt des Käufers bietet dem Mieter eine Kündigungsfrist von
3 Monaten an.

Netter Versuch. Was heisst hier eigentlich bietet eine
Kündigung an. Hat er eine Kündigung geschickt oder nicht. Oder
ist der neue Eigentümer noch gar nicht im Grundbuch
eingetragen?

Noch ist kein Vertrag unterzeichnet, heute Besichtigung und „Besprechung“ des weiteren Vorgehens (Küchenübernahme etc.). Anwalt meint, der Mieter sollte die Wohnung zum Ende des Jahres geräumt haben und würde 4 Monate Kündigungsfrist hinnehmen, da der Mieter mit 2 Hunden und 3 Katzen Schwierigkeiten haben wird, eine neue Wohnung zu finden. Als der Mieter sich nicht einverstanden erklärte, drohte Anwalt dem Mieter, ihn innerhalb von 3 Monaten vom Gerichtsvollzieher vor die Tür setzen zu lassen… Gibt es da eine rechtliche Grundlage für?

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort

Archie

Bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss der neue Eigentümer erstmal im Grundbuch stehen! Und dann kann er, wegen Eigenbedarf, mit der gültigen Kündigungsfrist kündigen. Also, nichts mit bis Ende des Jahres…

Hallo Irene!

So dachte der Mieter auch! Er dankt für die schnelle Information!

Mit fröhlichen - und nicht mehr so ratlosen - Grüßen

Archie

Hallo
und weil der Mieter bereits seit über 5 Jahren dort wohnt:

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c. Sie beträgt 3 Monate und verlängert sich für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren Mietzeit um jeweils um 3 Monate.

Grüssle
Suse

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Noch ist kein Vertrag unterzeichnet

drohte Anwalt
dem Mieter, ihn innerhalb von 3 Monaten vom Gerichtsvollzieher
vor die Tür setzen zu lassen… Gibt es da eine rechtliche
Grundlage für?

Ist ja echt der Hammer. Der Kaufvertrag für das Haus ist noch nicht mal unterzeichnet, und der Anwalt droht schon mit rechtswidrigen Maßnahmen! Bevor jemand den Mieter aus der Wohnung werfen könnte, muss er zunächst

  1. Eigentümer sein
  2. eine ordentliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfristen aussprechen (ansonsten kann man die Kündigung schon aus formalen Gründen anfechten)
  3. wenn der Mieter nicht auszieht, Klage wegen Eigenbedarf erheben
  4. ein rechtskräftiges Urteil haben
    (5. wenn der Mieter dann nicht auszieht, Räumungsklage erheben
  5. einen rechtskräftigen Räumnungstitel haben) (zu Punkt 5 und 6 bin ich nicht ganz sicher)
  6. und dann könnte er einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.

Das Ganze könnte sich locker über 1 Jahr hinziehen. Und es ist noch gar nicht gesagt, dass er die Eigenbedarfsklage überhaupt gewinnen würde, wenn in dem Haus 2 Wohnungen leer stehen. Dann muss er nicht unbedingt ausgrechnet die bewohnte Wohnung leerklagen.

Gruß
Nelly