Renovierung bei Auszug?

Hallo,
ist es einem Vermieter rechtlich gestattet bei Auszug des Mieters die Renovierung der kompletten Wohnung durch einen Fachmann durchführen zu lassen?

Im Vertrag sind bei den Schönheitsreperaturen doch prozentuelle Angaben, welche die anteilige Zahlung bei Auszug der Mieters regeln. Bzw. nach welchen Jahrenman welchen Raum renovieren muss…

Muss man das Streichen der Wände, Türen usw. hinnehmen, oder kann man nach der Motto „Was man verwohnt hat“ vorgehen?

Vielen Dank im Voraus

ist es einem Vermieter rechtlich gestattet bei Auszug des
Mieters die Renovierung der kompletten Wohnung durch einen
Fachmann durchführen zu lassen?

Naklar darf er das. Es ist seine Wohnung; daher ist es seine Sache, wie er sein Eigentum renoviert, nachdem der Mieter ausgezogen ist.

Im Vertrag sind bei den Schönheitsreperaturen doch
prozentuelle Angaben, welche die anteilige Zahlung bei Auszug
der Mieters regeln. Bzw. nach welchen Jahrenman welchen Raum
renovieren muss…

Ob das im Vertrag angegeben ist, hängt vom Vertrag ab. Aber vorsicht bei solchen Bestimmung, die sind häufig unwirksam!

Muss man das Streichen der Wände, Türen usw. hinnehmen, oder
kann man nach der Motto „Was man verwohnt hat“ vorgehen?

Wer muss hier was hinnehmen? Der Mieter?! Der wohnt doch gar nicht mehr in der Wohnung. Der Vermieter?! Der kann doch machen was er will.

Der Vermieter kann machen was er will…ich soll aber die Kosten tragen. Ich bin doch schon laut Mietvertrag/Schönheitsreperaturenklausel für die Durchführung nach den Fristen zuständig. Und dann soll ich noch beim Auszug auf meine Kosten die Wohnung renovieren?

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Der Vermieter kann machen was er will…

Ja!

ich soll aber die Kosten tragen.

Nein!

Ich habe nicht geschrieben, dass Du das bezahlen musst. Du hattest aber auch nicht geschrieben, dass der Vermieter Dich die Rechnung für die Renovierung zahlen lässt.

Ich bin doch schon laut
Mietvertrag/Schönheitsreperaturenklausel für die Durchführung
nach den Fristen zuständig.

Und genau solche Klauseln wurden in letzter Zeit reihenweise für unwirksam erklärt.

Und dann soll ich noch beim Auszug
auf meine Kosten die Wohnung renovieren?

Wenn keine wirksame Vereinbarung besteht, dass Du die Wohnung renovieren musst, dann musst Du das beim Auszug auch nicht auf Deine Kosten machen.

Um zu beurteilen, ob eine derartige Vereinbarung besteht und auch wirksam ist, kann man nur anhand des Mietvertrages beurteilen. Also kann man Dir hier keine konkrete Antwort geben, was Du zahlen müsstest und was nicht.