Mieter wohnte von 1.7.05 bis 31.3.06 in einer angemieteten Wohnung.
Der Vermieter behielt sich von der gesamten Kaution 380,00 € ein, weil die Heizkostenabrechnung 2005 noch nicht vorlag.
Nun hat er dem Mieter eine Rechnung von 120,00 € geschickt inklusive Heizkostenabrechnung 2005. Dem Mieter hat er aufgelistet in einer Kautionsabrechnung 100,00 € für die Heizkostenabrechnung 2005 veranschlagt, 100,00 € für die Heizkostenabrechnung 2006 und für sonstige Auslagen 180,00 €. Insgeamt betrug die Kaoution 660,00 €.
Jetzt will er das der Mieter 20,00 € überweist.
Der Mieter sieht das nicht ein weil der Vermieter bereits 380 € einbehalten hat.
Soll der Mieter diesen Anteil zahlen? Oder abwarten was passiert?
Der Vermieter behielt sich von der gesamten Kaution 380,00 €
ein, weil die Heizkostenabrechnung 2005 noch nicht vorlag.
Die Hälfte der Kaution dafür vorläufig einzubehalten, ist ok.
Nun hat er dem Mieter eine Rechnung von 120,00 € geschickt
inklusive Heizkostenabrechnung 2005. Dem Mieter hat er
aufgelistet in einer Kautionsabrechnung 100,00 € für die
Heizkostenabrechnung 2005 veranschlagt, 100,00 € für die
Heizkostenabrechnung 2006 und für sonstige Auslagen 180,00 €.
Die Aufzählung ist etwas verwirrend:
HK 2005: 100,-
HK 2006: 100,-
sonstige Auslagen: 180,-
sind insgesamt schon 380,-. Da kommt nix zurück, da ist aber auch nix zu bezahlen.
Was ist mit der „Rechnung von 120,-“? Ist das nochmal eine eigene Rechnung? Wofür?
Jetzt will er das der Mieter 20,00 € überweist.
Der Mieter sieht das nicht ein weil der Vermieter bereits 380
€ einbehalten hat.
Siehe oben… Aber, ist dem Mieter denn alles andere soweit klar? Was ist mit der Rechnung über 120? Was ist mit den „sonstigen Auslagen“ über 180? Geht das klar?
Und… fixer Junge, der Vermieter, wenn er die HK-Abrechnung für 2006 schon komplett hat. Oder ist eine von den anderen Positionen aufgrund einer Sonderablesung aufgrund des Mieterwechsels entstanden?
Vermieter hat die 120,00 Euro von dem Einbehalt für die Heizkostenabrechnung 2005 abgezogen und zwar wie folgt:
Heizkosteneinbehalt 100,00 € - Aufwand Heizkostenabrechnung 2005 von 120 € = 20 Euro zu bezahlen.
Der andere Einbehalt ist für die Heizkostenabrechnung 2006 ebenso 100 €, und Aufwendungen Handwerker fürs Gebäude die in einem Individualvereinbarung festgelegt wurden, die aber wohl keine ist da nicht individuell ausgehandelt sondern nur zur Unterschrift vorgelegt.
Also der Mieter hat vor nichts zu zahlen, da der Vermieter für 2006 nur drei Monate berechnet und für ein halbes Jahr Heizkostenabrechnung 2005 ja nur 120 € angefallen sind.
Der Aufwand für Handwerker ist strittig und bereits ein Anwalt eingeschalten.
Tut mir Leid, kann jetzt die Zahlen nicht ganz nachvollziehen:
120 + 100 + 180 = 400 - 380 = 20 offen?
Das würde doch stimmen. Ist denn die Abrechnung korrekt? Kann ja für 2006 noch nicht erfolgt sein - also liegen auch noch keine festen Zahlen vor. Würde dem VM mitteilen, dass die Abrechnug 2005 ok ist (wenn sie es denn ist), die für 2006 noch nicht erfolgte und evtl. Nachzahlungen nach Zustellung der NK 2006 erfolgen.
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Die Heizkostenabrechnung 2006 ist nicht erfolgt. Da der Zeitraum nur von Januar bis März 2006 war, kann der Mieter davon ausgehen dass die Heizkostenabrechnung 2006 geringer ausfällt.
Außerdem ist die Handwerkerpauschale von 80,00 strittig.
OK, jetzt habe ich es glaube ich verstanden.
Heizkosten(Nebenkosten)abrechnung 2005 übersteigt die Vorauszahlungen um 120.-€. Der Vermieter hatte mit 100.-€ gerechnet und soviel für 2005 einbehalten (soweit richtig?).
Insgesamt hat er aber 380.-€ einbehalten.
Also jetzt noch 260.-€ im pluss für Mieter.
Strittige Rechnung für Handwerker (Was ist eine Handwerkerpauschale?) 80 .- €.
Rechnen wir diese von dem Guthaben ab (unter vorbehalt), wären das noch 180.-€ im guthaben.
Davon ist dann noch die Nebenkostenabrechnung von 2006 zu bezahlen. Ich denke auch für die 3 Monate sollte das reichen. (2005 hatte halt noch 2 warme Monate dabei, deswegen kann die Heizungsabrechnung für 2006 schon höher ausfallen).
Letzten Endes ist es doch egal, ob die 20€ auf dem verwalteten Konto beim Vermieter liegt oder auf Mieters konto mickrige Prozente kriegt. Nach dem JAhr 2006 erfolgt die letzte Abrechnung und die Sache ist geritzt.
Wenn die Abrechnung stimmt zahlen, wenn nicht auch zum Anwalt, genau wie die Pauschale und prüfen lassen.
Dann die Abrechnung von 2006 abwarten und darauf schauen, dass die € auch verzinst wurden, nicht dass der Vermieter die ca. 2€ in die eigene Tasche steckt.
Ne schon richtig, aber der Vermieter hat die Kautionsrückhaltung gestückelt. So hat der Mieter jetzt noch 100€ Guthaben für Sonstiges. 100 € sind für Heizung 2006 zurückgelegt also hat er 20 € Miese, ist doch ganz logisch. ICh weiss nur nicht, was mit den 100€ Sontigen jetzt noch passieren soll, schliesslich ist doch die Handwerker-Rechnung schon gestellt!?
Gruss Jutta
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