Anmietung Praxisräume mit Parkett

Hallo Zusammen,
Person A mietet vor 20 Jahren eine gewerbliche Wohnung. Statt Teppichboden, was im Mietverhältnis inclusive wäre, würde vom Mieter die Differenz zu Parkett Teppich bezahlt.
Wie würde es nun nach 20 Jahre aussehen, wenn das Parkett abgeschliffen und neu lackiert werden müsste, wer müsste die Kosten dafür tragen, Vermieter oder Mieter?
Wann hätte man bei 20 Jahren Mietverhältnis, und Teppichboden, Anspruch auf einen neuen Teppichboden?

Fragen über Fragen, wer weiss was ?
Danke und Gruß
Caschmi

Hallo Caschmi,

alles was besser ist als der blanke Estrich ist Kulanz des Vermieters.

Weder Teppichboden noch sonst ein anderer Belag muß gestellt werden.

Wenn im Mietvertrag etwas anderes steht ist das nett vom Vermieter, aber ein Anrecht erwirbt der Mieter nicht.

Gandalf