Kann ein Vermieter kündigen ?

Wenn ein Mieter 2 Monate keine Miete zahlt, kann der Vermieter Ihn dann kündigen???
Der mieter ist arbeitslos geworden und konnte bisher die komplette August Miete nicht zahlen, da das Arbeitsamt den Antrag noch nicht bearbeiten konnte. Das hat der Mieter dem Vermieter schon Mitte Juli mitgeteilt.
Ist eine Kündigung möglich???
Wie kann der Mieter sich Verhalten gegenüber dem Vermieter???

Hallo Janosch, [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das dachte der Miete auch , hat Ende Juni sich beim Arbeitsamt gemeldet, dort Tage und Stunden verbracht, doch diese sagen sie haben leider keine Zeit und vor Mitte September wird das nichts. es gab sogar schon ein Sonderkomitee die sich eingesetzt haben. Nichts zu machen, Vorschuss gibt es erst wenn der Antrag bearbeitet wurde, und auch dann kann man ein zinsloses darlehen erhalten. sehr kurios aber so ist die Sachlage, leider zu ungunsten des Mieter´s und auch Vermieter, der auch ungeduldig , noch freundlich, wartet.

Hallo,

bei Nichtzahlung der Miete auf 2 einander folgende Monate kann der Vermieter fristlos kündigen.Wird dann die Miete beglichen, ist die Kündigung hinfällig. Dies kann der Mieter jedoch nur 1 x machen.
Bei wiederholt späterer Zahlung der Miete droht dann wieder die Kündigung.

In Ihrem Fall scheint der Vermieter ja bisher ein Einsehen zu haben.
Ich würde dem Arbeitsamt auf die Füsse treten und nochmal mit dem VM sprechen. Vielleicht gibt es ja die Möglich zumindest einen Teil der Miete zu bezahlen?

Hallo Janosch,
ich an deiner Stelle, würde morgen sofort die Regionalzeitung von dieser Sache informieren (lahmarschige Bearbeitung des Vertrages, als Folge Kündigung der Wohnung) oder zumindest in die Chefetage des Arbeitsamtes fahren und diese Schritte androhen. (sämtlichen Schriftverkehr bei haben)
Das kann doch nicht angehen, wovon lebst du denn im Moment?
Gruß
Caschmi

@caschmi
der mieter lebt von nichts, oma ,eltern und nachbarn kochen, das kind wird im kindergarten versorgt…aber so kannes nicht weitergehen. der mieter war manchmal täglich beim Arbeitsamt, die haben dann hoffnung gemacht, das war´s. einmal sagten sie, es gäbe nur 2 mitarbeiter für die bearbeitung. letzten freitag wurde dem mieter das gas abgestellt und seitdem geht weder warm wasser noch die heizung. ohne diese kommt der mieter ja gut aus…noch…
der mieter ärgert sich am meisten das er jahrelang gearbeitet hat, und dann ihm überhaupt nicht mehr geholfen werden kann. sozialamt gibt es ja nicht mehr. der mieter ist wirklich verzweifelt, denn das hhaus in dme er wohnt hat er neu renoviert und laminat verlegt, sowie den garten neu angelegt…
vielen dank für den tip, meinen sie die zeitung interessiert das???
danke für die antworten

@irene
was ist aber wenn der vermieter jetzt kündigt und der mieter im nachhein zahlt, dann ist das haus vielleicht schon weiter vermietet und dann???

@irene
was ist aber wenn der vermieter jetzt kündigt und der mieter
im nachhein zahlt, dann ist das haus vielleicht schon weiter
vermietet und dann???

Jeder halbwegs erfahrene Vermieter weiß, dass die Preussen nicht so schnell schießen, soll heißen: ein Vermieter weiß in der Regel, dass eine fristlose Kündigung durch Zahlung abgebrochen wird.
Im Klartext: kommt eine fristlose Kündigung, kann der Mieter natürlich nicht 4-6 Wochen warten und dann zahlen, sondern er sollte sofort seine Zahlungsbereitschaft signalisieren und dem Vermieter die Zahlung bis zu einem bestimmten (kurzfristigen) Termin zusagen und auch einhalten.
D.h. er wird nicht fristlos zum 30.09. kündigen und am 1.10. steht der neue Mieter vor der Tür.

Aus meiner Erfahrung kann ich hier nur zu einem offenen persönlichen Gespräch raten und wenn es zwischen Mieter und Vermieter bisher gut gelaufen ist, denke ich mal, wird er eine gewisse Wartezeit zugeben, die man aber als Mieter auch nicht überstrapazieren sollte.

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Hallo zusammen,

Aus meiner Erfahrung kann ich hier nur zu einem offenen
persönlichen Gespräch raten und wenn es zwischen Mieter und
Vermieter bisher gut gelaufen ist, denke ich mal, wird er eine
gewisse Wartezeit zugeben, die man aber als Mieter auch nicht
überstrapazieren sollte.

das halte ich sogar für sehr wichtig. Der Vermieter könnte nämlich neben der fristlosen Kündigung behelfsweise auch die fristgerechte Kündigung aussprechen. Und dann nutzt es unter Umständen nicht einmal mehr, wenn das Arbeitsamt selbst einspringt.

Also würde ich mich in dieser Situation an das Arbeitsamt wenden und die ganze Leiter raufklettern. Das Arbeitsamt hat schließlich nicht die Aufgabe, Menschen ins Soziale Aus zu schicken, sondern sie wieder ins Arbeitsleben zu bringen.

Gruß!

Horst

Wenn der Antrag auf ALG vollständig ist und der Anspruch unstrittig ist, hat der Mieter Recht auf einen Vorschuss. Er soll sich nicht immer beim AA abwimmeln lassen! Sollte der Anspruch nocht nicht 100%ig feststehen, sollte der Mieter ALG 2 beantragen! Die ARGE wird dann Erstattungsanspruch auf das ALG anmelden.
Hartnäckig bleiben und nicht abwimmeln lassen! Es kann ja nicht angehen, dass jemand seine Wohnung verliert und nichts zu essen hat, weil das Amt zu langsam arbeitet. Notfalls an den Bürgermeister(in) wenden! Das hilft immer!

Gruß
Nelly

Hallo Janosch,
ich habe noch einmal ein bisschen nachgeforscht. Der betroffene Mieter sollte sich spätestens bei einer Kündigung durch den Vermieter mit der ARGE in Verbindung setzen. Leider geht aus Deiner Vika der Wohnort nicht hervor, aber in Berlin gibt es beispielsweise auch Miet-Schuldner-Beratungsstellen. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit muss dem Mieter weitergeholfen werden. Dazu muss er natürlich auch ordentlich Klinken putzen gehen. Tip: Goole mal unter den Stichworten „Vermeidung Obdachlosigkeit“, da sind viele Anlaufstellen regional aufgeführt.
Grüße
Almut

hallo
der vermieter möchte nicht mehr warten, und der mieter war schon beim höchten des arbeitsamtes…und nun???
der mieter probiert es jetzt über die medien und hofft das sich was tut!!
Drückt ihm die Daumen

wenn er Arbeitslos ist dann soll er mit den Kündigungsschreiben vom Vermieter zum Arbeitsamt gehen sie müssen ihn unterstützen auch wenn sie erstmal nur eine Vorrauszahlung tätigen

hallo nelly
die bürgermeisterin ist furchtbar. und der mieter hat alles versucht. selbst ALG2 wurde beantragt, schreiben vom Vermieter, von der Gas und Strom Gesellschaft wurden vorgelegt, das hatte alles kein Sinn. man sagte dem Mieter er müsse Geduld haben, andere warten auch. Vorschuss und Zinsloses Darlehen gäbe es erst, wenn der Antrag bearbeitet wurde. Ziemlich unsinnig… Es ist wie eine Zeitbombe…Frecherweise wurde dem Mieter gesgat das man Ende Semptemer circa schaffen würde, den Antrag zu bearbeiten. Hört sich an wie eine schlechte Lüge…

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Danke Almut
werde ich machen !! Eine Frage was ist der ARGE???
Gruss Jana

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wenn er Arbeitslos ist dann soll er mit den
Kündigungsschreiben vom Vermieter zum Arbeitsamt gehen sie
müssen ihn unterstützen auch wenn sie erstmal nur eine
Vorrauszahlung tätigen

Müssen tun Sie nichts, denn sie tun es nicht…
Der Mieter sprach vor, das das Kinmd des Mieters nichts zu essen habe, es gäbe kein warmwasser, der Vermieter will kündigen, die beim AA sagten nur, was können wir denn dafür, sprechen sie mit den Leuten, was der Mieter auch getan hat, aber irgendwann will jeder noch so netter Vernieter oder Stromgeellschaft Ihr Geld…
Jana

Hallo Janosch,

das war auch mein erster Gedanke, nachdem ich deine Antworten eben gelesen habe.

Die Daumen drück ich dem Mieter ganz fest.

Gruß!

Horst

Hallo Jana
das zuständige Jobcenter, Arbeitsamt, die Arbeitsgemeinschaft deutscher Berufsförderung.
Grüße
Almut

Ich hoffe nochmal Glück gehabt
Der Mieter war heute beim AA und hatte endlich mal etwas Erfolg. Sie haben geschaftt den Antrag zu bearbeiten, jetzt muss nur noch eine 2 Perosn die Restkontrolle durchführen.
Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe…Danke