Fragliche Nebenkostennachzahlung

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 31. Aug 2006
im Dezember 2002 kaufte ein Ehepaar eine Etagenwohnung, in die sie im April/Mai
2003 einzogen. Ende 2003 erhielten sie eine Nebenkostenabrechnung trotz sparsamem Umgang (nur Ehepaar ohne Kinder) eine Nebenkostennachzahlung über 1000,- und paar Zerquetschte.
Sie konnten sich dies nicht erklären; auch die Hausverwaltung konnte ihnen nichts Konkretes sagen. Nur soviel, dass der Hausverwalter-Vorgänger sehr schlampig gearbeitet und etliche
Ansprüche versäumt habe und daher ca. Juli 2002 ein Hausverwalterwechsel stattgefunden habe. Er blicke selbst auch nicht so richtig durch, da er nicht alle nötigen Akten/Unterlagen vom Vorverwalter übergeben bekommen habe. Darüber hinaus seien ja die Energiekosten gestiegen etc. Es stehe jedoch fest, dass das Ehepaar als Neu-Eigentümer die Nachzahlung voll übernehmen müssen, auch wenn teilweise Kosten von 1995-1999 hierin (weit vor derer Einzugszeit) beinhaltet wären.
Nach langem hin und her hat die HVW doch eine Kostenaufschlüsselung gemacht, woraus ¼ des ursprünglichen Betrages sprich Euro 331,- vom Vor-Eigentümer getragen werden sollen und diesbzgl. müsse sich lt. HVW das Ehepaar mit den Voreigentümern in Verbindung setzen; doch diese haben die im 10/2005 erfolgten zwei Briefe ignoriert und als das Ehepaar dort anrief, wehrten sich die Voreigentümer und meinten, dass diese doch inzwischen eh verjährt sei etc.

Ist es richtig so?

Was ist die Verjährungsfrist von Nebenkostennachzahlung?

Ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet, Kontakt zum Voreigentümer zu
halten, immerhin hat er den Anspruch und fordert die Nachzahlungen
ein?

Die ganze Nachzahlung kommt dem Ehepaar ohnehin spanisch vor; müssen sie nun
alles tragen, obwohl sie gerade mal 7-8 Monate im 2003 in der Wohnung
wohnten?

So eine happige Nebenkostennachzahlung hatten sie für jeweils volle 12 Monate
weder 2004 noch 2005, wo die Kosten doch nun immer mehr stiegen und alles teurer wurde Kann dies rechtens sein?

Die Voreigentümer hatten als 4-köpfige Familie Euro 240,-/Monat an Nebenkosten bezahlt. Abgesehen davon hat sich das Ehepaar umgehört und Kollegen gefragt, die ETW gekauft haben, keiner zahlt soviel Nebenkosten-Abschlagszahlung (selbst, die die mehr Quadratmeter und Garten haben).
Das Ehepaar zahlt Euro 300,-/Monat bei 82 m², Bau 1981, ist das normal?

Wonach wird die monatliche Abschlagszahlung berechnet?

Über Ihre Antwort wird sich das Ehepaar sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fragliche Nebenkostennachzahlung
    Hallo Bernhard,

    ich weiß nicht, wie das bei Eigentumswohnungen mit den Fristen aussieht, aber könnte mir schon denken, daß da aufgelaufene Unkosten schon zu bezahlen sind. Wer sollte es sonst zahlen?

    ABER: Kosten für die Zeit, bevor man Eigentümer wurde, muß man sicherlich NICHT zahlen.

    Da muß sich der Verwalter an die Vorbesitzer wenden.

    Gruß!

    Horst
    • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Fragliche Nebenkostennachzahlung
      Ja, aber sowohl der Verwalter als auch die Vorbesitzer weigern sich. Das Ehepaar war wegen dieser Sache damals im 2003 bei einer Rechtsanwältin, die ihnen auch nicht weiterhelfen konnte. OK, es kommt wahrscheinlich auch bisschen auf den Anwalt an, aber sie war von diesem Fachgebiet. Wechseln konnten sie die RÄ auch nicht, da sie sonst selbst die ganzen Kosten übernehmen müßten. Der Rechtsschutz übernimmt den gleichen Fall nicht ein zweites Mal.
      Sie wissen immer noch nicht, was sie tun sollen; sie sind total verzweifelt. Kann ihnen denn wirklich niemand helfen, einen Rat oder Tipp geben? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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