Miethaus zum Verkauf

Ein Ehepaar wohnt seit April 2006 in einem Mietshaus mit 8 Parteien, das Ehepaar hat das Badezimmer beim Einzug komplett renoviert mit Einverständniss des Vermieters. Nun hat das Ehepaar erfahren das das Haus zum Verkauf steht. Und bei einer Besichtigung mitgehört wie eine Interessintin an Ihrer Wohnung Interesse bekundet hat weil sie diese mit der Souterrainwohnung verbinden möchte.
Was passiert dann mit dem Ehepaar, kann man es so einfach auf die Strasse setzten das heisst kündigen?
Was passiert überhaupt wenn das Haus verkauft wird kann der neue Besitzer Mieterhöhungen machen ?
Wie sieht das mit Eigenbedarf aus ?

Hallo,

der Verkauf eines Hauses bricht nicht die Mietverträge. Das heisst ein Käufer muss die bestehenden Mietverhältnisse prinzipiell einhalten.

Ein Käufer k a n n Eigenbedarf anmelden. Dazu muss er aber erst einmal eingetragener Besitzer des Hauses sein. Eigenbedarf ist aber in der Regel relativ schwierig durchzusetzen, insbesondere in einem Haus in dem evtl. andere ähnliche Wohnungen bezogen werden könnten.

Bis ein Eigenbedarf tatsächlich durchgesetzt wird und ein Mieter - der womöglich immer noch nicht auszieht - mit einer Räumungsklage vor die Tür gesetzt werden kann vergeht viel Zeit.

Allerdings: Wenn die Renovierung des Bades zwar im Einverständnis mit dem VM aber ohne irgendwelche schriftlichen Konsequenzen für den VM gemacht wurde, dann wäre im Falle des Falles dieses Geld wohl futsch. Konsequenzen meint hier: Etwa eine festgeschriebene Mietdauer für die nächsten X Jahre, ein festgeschriebener Mietzins für die nächsten X Jahre, oder eine anteilige Rückvergütung seitens des VM im Falle des Auszuges oder im Falle des Verkaufs des Hauses etc. etc.

Gruß
Nita

Hallo,

der Verkauf eines Hauses bricht nicht die Mietverträge. Das
heisst ein Käufer muss die bestehenden Mietverhältnisse
prinzipiell einhalten.

Ein Käufer k a n n Eigenbedarf anmelden. Dazu muss er aber
erst einmal eingetragener Besitzer des Hauses sein.
Eigenbedarf ist aber in der Regel relativ schwierig
durchzusetzen, insbesondere in einem Haus in dem evtl. andere
ähnliche Wohnungen bezogen werden könnten.

In diesem Fall ist der Eigenbedarf gerade an der Wohnung doch schlüssig! Und wenn die Gründe nachvollziehbar sind, ist der Eigenbedarf auch durchsetzbar - es sei denn den Mietern ist das aus gesundheitlichen oder altersbedingt nicht zumutbar. Aber hier sind die Hürden recht hoch.

Bis ein Eigenbedarf tatsächlich durchgesetzt wird und ein
Mieter - der womöglich immer noch nicht auszieht - mit einer
Räumungsklage vor die Tür gesetzt werden kann vergeht viel
Zeit.

Wenn der Mieter verliert, trägt er die Verfahrenskosten.

gruß n.

Zuerst muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Dann kann er kündigen und Eigenbedarf anmelden. Nach meinem Wissen kann er dies aber erst nach 3 Jahren, in Ballungsgebieten sogar bis 10 Jahren.

Empfehle rechtliche Beratung.

Zuerst muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Dann kann er kündigen und Eigenbedarf anmelden.

Stimmt!

Nach meinem
Wissen kann er dies aber erst nach 3 Jahren, in
Ballungsgebieten sogar bis 10 Jahren.

Stimmt nicht - kann er sofort nach o.g. Grundbucheintrag.

Empfehle rechtliche Beratung.

…ganz langsam - bis jetzt ist doch noch nichts passiert.

Gruß n.

Hi,

In diesem Fall ist der Eigenbedarf gerade an der Wohnung doch
schlüssig! Und wenn die Gründe nachvollziehbar sind, ist der
Eigenbedarf auch durchsetzbar - es sei denn den Mietern ist
das aus gesundheitlichen oder altersbedingt nicht zumutbar.
Aber hier sind die Hürden recht hoch.

Kann schon sein. Kann aber auch nicht sein. Es ist ein 8-Parteien-Haus. Hier soll eine dieser Wohnung gezielt freigesetzt werden, um mit einer anderen verbunden zu werden. Das Ganze offensichtlich auch noch als Verkaufsargument. Das ist etwas bedenklich.
Der neue Besitzer müsste ja nachweisen, dass er auf keinen Fall woanders als in dieser einen Wohnung wohnen kann, um die es hier geht. Gesetzt den Fall ein anderer Mieter würde freiwillig ausziehen, kann er das schon nicht mehr. Etc. etc. Eigenbedarfskündigungen sind m.E. immer recht schwierig durchzusetzen. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung.

Gruß
Nita

Hallo Irene,

du mischst da gerade was durcheinander. Bei einem Hausverkauf bzw. der Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen hat der Mieter einer solchen Wohnung eine Kündigungsschutzfrist von 3 bis zu 10 Jahren, so wie von dir beschrieben.

Das gilt aber nicht für den normalen Hausverkauf bei dem die Mietwohnungen auch Mietwohnungen bleiben und nur der Hausbesitzer wechselt.

Gruß
Nita

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Hallo vielen Dank erst mal an alle , N. hat Recht bis jetzt ist noch nichts passiert, was die Wohnung angeht es müsste diese Wohnung sein zwecks Eigenbedarf weil nur diese Wohnung verbunden werden könnte mit der Souterrain Wohnung.
Aber das Ehepaar hat auch mal nachgeforscht und rausgefunden das das Haus mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und das man es ablösen kann ansonsten läuft es noch bis 2029.
Also wie ich bei Euch allen rausgehört habe ist die Wohnung nicht sicher von dem Ehepaar oder versteh ich da was falsch ???
Viele Grüße Powerjulchen

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