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Mieter oder Vermieter?



Hallo
Mieter oder Vermieter?

Ein Mieter ist vor 5 Jahren in eine Wohnung
gezogen und nun ist die Auslegware teilweise sehr beschmutzt.
Nun hat die Katze des Mieters einige Flecken hinterlassen. (keine schriftl. Genehmigung vorhanden zwecks Tierhaltung)
Wenn es zum Auszug kommt muss der Mieter einen neuen Teppich bezahlen oder genügt eine Teppichreinigung?
Ist der Vermieter zuständig für das austauschen der Auslegware wenn man dieses Beantragt, da der Teppich verwohnt ist oder kann er sich weigern wegen der Katze?
Wobei Teppiche zwischen 7-10 Jahre lt. Gesetz als verwohnt gelten.
Bisher weigert sich der Vermieter die Kosten zu tragen. Obwohl es nur um einen Raum geht wobei die Auslegware auch in den anderen Zimmern stark verwohnt ist. Irgendwann muss er sie wechseln aber ab wann ist der Vermieter dazu verpflichtet?

Vielen Dank für Eure Hife
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Re: Mieter oder Vermieter?


Manche Fragen verwundern mich doch sehr:

Mieter hat eine Katze, die er eigentlich nicht haben darf, da keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Nun hat die Katze den Teppichboden verschmutzt.
Warum soll nun der Vermieter den Teppichboden erneuern?

Entweder reinigt der Mieter den Boden gründlich, so dass die Flecken entfernt sind oder er lässt es bei der Abnahme der Wohnung darauf ankommen und legt sich mit dem Vermieter an.

Zum anderen sollte jeder Tierhalter eine Haftpflichtversicherung haben, die den entstandenen Schaden ersetzt.

Re^2: Mieter oder Vermieter?


Hallo,

Mieter hat eine Katze, die er eigentlich nicht haben darf, da
keine schriftliche Genehmigung vorliegt.
warum darf sie die Katze eigentlich nicht haben? Ich habe in der Frage nirgends gelesen, das Tierhaltung verboten ist oder der Erlaubnis des Vermieters bedarf.
Nun wäre interessant zu wissen, was Manu hiermit meint:
(keine schriftl. Genehmigung vorhanden zwecks Tierhaltung)
Steht nun im Mietvertrag das Hunde und Katzenhaltung erlaubt werden muss oder nicht?
Oder geht sie wegen Unwissenheit generell davon aus das es der Zustimmung bedarf?

Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten (LG Braunschweig 6 S 458/99 (107)).

Gruß
Rocco

Re^3: Mieter oder Vermieter?


Es ist ja schließlich auch egal, ob der Mieter die Katze halten durfte oder nicht.

Hat der Mieter (bzw. dessen Haustier) einen Schaden am Vermietereigentum angerichtet, dann muss er ihn natürlich beseitigen bzw. Schadensersatz zahlen.
Wobei Teppiche zwischen 7-10 Jahre lt. Gesetz als verwohnt gelten.
Das ist keineswegs "Gesetz" sondern stark gekürzt (und m.E. auch verfälschend) ein auf die Allgem. Rechtsprechung bezogene Aussage. Es gibt durchaus auch Urteile, bei denen die über 10 Jahre hinausgehen ...
Wenn denn stark verallgemeinernd, dann würde ich eher sagen:
Beim Teppichboden gehen die Richter im Allgemeinen von einer 10-jährigen Lebenszeit aus.

Ob der Boden allerdings tatsächlich "durch übliche Abnutzung bei vertragsgemässem Gebrauch" so verwohnt ist, dass der Vermieter ihn im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten auf seine Kosten austauschen muss, wird ggfs. genau für diese Einzelfall ein Richter entscheiden müssen.

Re: Mieter oder Vermieter?


Moin, Manu,
(keine schriftl. Genehmigung vorhanden zwecks Tierhaltung)
die ist auch nicht notwendig.
Wenn es zum Auszug kommt muss der Mieter einen neuen Teppich
bezahlen oder genügt eine Teppichreinigung?
Eine Reinigung sollte genügen.
Ist der Vermieter zuständig für das austauschen der Auslegware
wenn man dieses Beantragt, da der Teppich verwohnt ist oder
kann er sich weigern wegen der Katze?
Wegen der Katze nicht. Es kommt auf den Zustand an - schlägt der Boden Falten, dann wird er zum Sicherheitsrisiko und muss ausgewechselt werden.
Wobei Teppiche zwischen 7-10 Jahre lt. Gesetz als verwohnt
gelten.
Was ist verwohnt? Da gehen die Meinungen sehr auseinander.
Bisher weigert sich der Vermieter die Kosten zu tragen. Obwohl
es nur um einen Raum geht wobei die Auslegware auch in den
anderen Zimmern stark verwohnt ist. Irgendwann muss er sie
wechseln aber ab wann ist der Vermieter dazu verpflichtet?
Wenn sie zur Gefahr für Leib und Leben wird - Hygienemängel oder Stolperfallen zählen dazu, abgescheuerte Stellen nicht.

Gruß Ralf

Re: Mieter oder Vermieter?


Hi,

was steht denn überhaupt bezügl. des Teppichbodens im Mietvertrag? Üblicherweise ist es nämlich nicht Pflicht des VERmieters, einen Teppichboden zu legen bzw. auszutauschen. War der vorhandene Teppichboden evtl. noch vom VORmieter? Oder hat der Vermieter ihn tatsächlich extra für diesen Mieter legen lassen?

Gruß
Nelly

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