Verarmung des Schenkers
Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Sep 2006
Hallo,
wer weiß, ob folgendes Vorgehen legal ist?:
Eine Großmutter schenkt jedem ihrer vier Enkel im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge je eine Eigentumswohnung. Bei allen Wohnungen hat sie ein Nießbrachsrecht. Später kommt die Großmutter in ein Pflegeheim. Die Mieteinnahmen der Wohnungen plus ihre Rente reichen in der Summe nicht aus, um die Heimkosten zu decken. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.
Frage 1: Ist Verarmung des Schenkers eingetreten?
Zwei der Schenkungen liegen bei Eintritt in das Pflegeheim weniger als 10 Jahre zurück.
Frage 2: Können diese Wohnungen verkauft werden?
Die Großmutter hatte zwei Töchter. Eine der Töchter ist kürzlich verstorben.
Beide hatten für die Mutter das Sorgerecht (heißt das so wenn man berechtigt wurde, für jemanden Entscheidungen zu treffen?), da sie bereits an Demenz leidet.
Frage 3: Hat nun die verbleibende Tochter automatisch das alleinige Sorgerecht? Oder "erben" die Kinder der anderen Tochter das Sorgerecht bzw. können es beantragen?
Von den Wohnungen, welche vor weniger als 10 Jahren verschenkt wurden, gehört eine Wohnung einem Kind (A) der Verstorbenen und eine Wohnung einem Kind (B) der verbleibenden Tochter.
Frage 4: Kann die Tochter über einen möglichen Verkauf der Wohnungen oder einer Wohnung frei verfügen? Mit welchem Recht könnte sie die Wohnung von A verkaufen? Und müßte A in diesem Fall entschädigt werden?
Frafge 5: Sollte eine Wohnung verkauft werden, die Großmutter später versterben und noch Geld von der Wohnung "übrig bleiben", ist das dann Teil des Regulären erbes (und geht an die Tochter) oder bekommt das der ehemals Beschenkte zurück?
Vielen Dank für alle Antworten!
