Auszug/ Schönheitsreparaturen

Hallo,

die Wohnung wurde vom Vormieter bei Auszug komplett renoviert. Der jetzige Mieter hat nach 1 Jahr die Wohnung gekündigt. Die Klausel für Schönheitsreparaturen ist wirksam. Die Wohnung ist in einem sehr gutem Zustand, von „abgewohnten“ Bereichen innerhalb der Wohnung ist nichts zu sehen. Nun steht außerdem im Mietvertrag: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. …bla, bla…so muss der Mieter anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vetragsbeendigung die obigen Zeitfolgen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind.“

Muss der Mieter nun bei Auszug renovieren, obwohl kein Bedarf?
Kann der Vermieter einen anteiligen Betrag(Quotenklausel) fordern, obwohl die Wohnung tip-top ist?

Danke!

Hallo,
Der VM hat natürlich das Recht die „Quotenklausel“ durchzusetzen, weil auch nach nur einem Jahr kann es gebrauchsspuren geben, schon ein Bohrloch für ein Aufgehängtes Bild reicht da.
ABER: Warum nicht mit dem VM reden? Vor Auszug einen Termin machen und klären ob und wenn ja was gemacht werden soll.

Mir geht es auch mehr um die Frage, ob ich eine strahlend weisse Wand nochmal mit strahlend weisser Farbe streichen muss. Oder reicht es, die paar Bohrlöcher wegzumachen, wenn der Rest noch tip-top ist?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Mir geht es auch mehr um die Frage, ob ich eine strahlend
weisse Wand nochmal mit strahlend weisser Farbe streichen
muss.

wenn die Wand wirklich noch strahlend weiss ist und keinerlei Spuren aufweist, stellt sich die Frage doch eigentlich garnicht.
Fragt der Vermieter bei Wohnungsübergabe allerdings, warum nicht gestrichen wurde, ist sie wahrscheinlich doch nicht strahlend weiss, sondern es war dann nur ein subjektives Empfinden.

Ansonsten wird der Vermieter mit der strahlend weissen Wand zufrieden sein.

Gruß
Rocco