Hallo zusammen,
der Mietvertrag von Mieter A wurde am 01.01.2000 geschlossen
mit unbestimmter Mietdauer und ‚gesetztlicher Kündigungsfrist‘.
Die wären nach altem Recht, da mehr als 5 Jahre in der Wohnung,
6 Monate. Wie síeht es jetzt nach neuem Recht aus? In dem Vertrag
steht wie gesagt ‚mit gesetztlicher Kündigungsfrist‘. Angenommen,
Mieter A würde am Montag, 04.09.06, dem Vermieter die Kündigung
persönlich zustellen (also am 3. Werktag), wäre dann die Kündigung
zum 31.10.2006 rechtsgültig ??
für Info 1000 Dank !
Hallo,
für Verträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, bleibt es bei dem alten Kündigungsrecht - also hier: 6 Monate.
Hallo,
für Verträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden,
bleibt es bei dem alten Kündigungsrecht - also hier: 6 Monate.
Das sehe ich ganz anders:
- Wenn im „alten“ Mietvertrag nur auf die gesetzl. Fristen verwiesen wird, dann gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Kündigung gültige gesetzl. Frist, d.h. ab 1.9.2001 für den Mieter grundsätzlich 3 Monate
- Außerdem ist mit Wirkung zum 01.Juni 2005 Gesetz über die Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge in Kraft getreten. Danach gilt die neue, kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Mieter, die einen entsprechenden Altmietvertrag abgeschlossen haben, können vom 1. Juni 2005 an mit der kurzen, dreimonatigen Frist kündigen.
Siehe z.B.
http://www.wohnungsboerse.net/files/Info_kuendig_fri…
insbesondere zu Kündigungsfristen für Altverträge
M.E. gilt nach 1. für den Mieter die neue 3-Monats-Frist, da im Vertrag ‚mit gesetzlicher Kündigungsfrist‘ steht.
Mit nachweislicher Zustellung am 4.9. = 3.Werktag wäre die Frist für eine Kündigung zum 30.11. eingehalten.
Was aber, wenn aber die Zustellung an diesem Tag fehlschlägt …
Mensch, warum wartet ihr wirklich auf den allerletzten Drücker ?!
Mit nachweislicher Zustellung am 4.9. = 3.Werktag wäre die
Frist für eine Kündigung zum 30.11. eingehalten.
Was aber, wenn aber die Zustellung an diesem Tag fehlschlägt
…
Mensch, warum wartet ihr wirklich auf den allerletzten Drücker
?!
Rudi, vielen dank, deine info ist eine große Hilfe !
bezüglich des ‚letzten drückers‘: manchmal ergeben sich im leben
situationen, wo es dann auch ums geld geht. aber wichtig ist
natürlich auch, die dinge in ruhe zu regeln…
wo du recht hast hast du recht 