30% Mietminderung rechtens?

Hallo

Mieterin A bezieht im Oktober eine Wohnung. Diese wird von A selbst renoviert (Tapete, Malern, Teppichboden, Laminat).Nach kurzer Zeit bemängelt A, dass an einer Wand im Esszimmer, einer im Bad (unter dem Fenster) und am Wohnzimmerfenster schwarze Verfärbungen auftreten.
Die Wohnung wurde zuvor mängelfrei übergeben, Verfärbungen traten in den restlichen 9 Wohnungen noch nie im Haus auf.

A fordert also Vermieter zur Mängelbeseitigung auf, dieser wehrt sich, da Schwarzfärbung zu 86% nach Renovierung einer Wohnung auftritt, er die Wohnung jedoch nicht renoviert hat. A mindert darauf die Miete um 30%.

Falls Schwarzfärbung nicht bekannt ist: es handelt sich hier um eine „zarte“ Verfärbung der Wände, also nicht richtig schwarze, die Verfärbung lässt sich durch abwaschen beseitigen, tritt aber während der Heizperiode immer wieder neu auf. Ist auch nicht gesundheitsgefährdent sondern ein rein optisches Problem.
Wohnung besteht aus 4 ZKBWC, 91 qm.

Ist die Minderung von 30% daher angemessen oder zu hoch?

Danke.

Hallo,

30% sind wesentlich zu hoch angesetzt.
Bei diesem Mangel würde ich höchstens 5 - 10% ansetzen und auch damit bist du gut bedient, denn die Minderung des Wohnwertes ist doch sehr sehr gering bei diesem „Mangel“.

Gruß
Rocco

PS. Ich selber würde dabei garnicht mindern.

Hallo Rocco,

die Vermieterin hat den Artikel geschrieben *lach*.
Sie schlägt sich jetzt seit 3 Monaten mit der Mieterin herum.
Das Interessante ist, die Mieterin hatte auch beim Vorvermieter mit dem gleichen Problem die Miete gemindert und im Mietverhältnis davor ebenfalls. Hat die Vermieterin leider zu spät erfahren.

Hast du zur Mietminderung irgendwelche Infos?

Danke.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hast du zur Mietminderung irgendwelche Infos?

dafür gibt es massig im Internet.

http://www.google.de/search?hl=de&q=Mietminderung&bt…

Kommt auch darauf an, was du wissen willst.

Für den ersten Überblick schau mal hier:

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex40021.html

Gruß
Rocco

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Hallo ,

ich bin hier anderer Auffassung :
siehe Auszugsweise:

Werden in der gemieteten Wohnung plötzlich Wände ganz oder teilweise schwarz (sog. Fogging) hat der Mieter nicht ohne weiteres einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter.
Dieser haftet nur, wenn der Mieter beweisen kann, dass der Vermieter für die Ursache des Foggings verantwortlich ist. Den Mieter trifft also die Darlegungs- und Beweislast für den Schaden und das Verschulden des Vermieters. Diese in Literatur und Rechtsprechung herrschende Auffassung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.01.2006 bestätigt. Erst, wenn der Mieter nachweisen kann, dass die Ursache für den Schadenseintritt beim Vermieter liegt, kann der Vermieter verpflichtet sein, sich zu entlasten. Eine andere Auffassung würde zu einer Garantiehaftung des Vermieters über die Mietsache führen, dies ist nach der sich aus § 536a BGB ergebenden Rechtslage aber vom Gesetzgeber nicht gewollt.
BGH, Beschl. v. 25.01.2006 – VIII ZR 223/04

Somit ist auch die Mietminderung zunächst nicht hinzunehmen.

Gruß

Hallo Pumuckel,

auf das Urteil wollte ich mich auch berufen. Das gilt aber nicht, sondern ist in einem Schadenersatz-Prozess gesprochen, d.h. die Mieterin wollte Schadenersatz vom Vermieter. Musste mir sagen lassen, dass das für Mietminderung bzw. „Schuldfrage“ nicht angewandt werden kann.
Habe mich jetzt tagelang durch das Internet gewühlt, immer in der Hoffnung etwas zu finden, aber es scheint wohl so zu sein, dass die Beweislast erst beim Vermieter liegt. Ungerecht, weil in diesem Fall Mieterin die Renovierung durchgeführt hat.
Da ggf. ein fristloser Kündigungsgrund bei zu hoher Mietminderung gegeben ist, wollte ich in Erfahrung bringen, ob jemand etwas dazu weiß.
Weil, 30% ist einfach zu viel, gibt Urteile über 20%/17%/o.ä.
Gruß

Hallo,

Da ggf. ein fristloser Kündigungsgrund bei zu hoher
Mietminderung gegeben ist, wollte ich in Erfahrung bringen, ob
jemand etwas dazu weiß.

Und warum hast du das dann nicht gefragt? :wink:
Nein, bei überhöhter Mietminderung ist kein fristloser Kündigungsgrund gegeben.
Ich denke, dir bleibt nur der Weg auf komplette Mietzahlung zu klagen.

Gruß
Rocco

Hallo Irene,

warum soll das nicht funktionieren?

Es wird Dir hier wahrscheinlich keiner ein Urteil wie es Dir gefällt zitieren können.

Kommen wir zurück zur Frage weshalb nicht> ( auf das Urteil wollte ich mich auch berufen. )

Einfache Frage weshalb nicht:

Der BGH hatte hier nicht nur eine Entscheidung getroffen sondern auch klar gesagt wann wo und wie in dieser Frage möglicherweise zu entscheiden ist.

Natürlich wird es immer auf den Einzelfall ankommen , jedoch Wohnung Mangelfrei übergeben
Mieter Renoviert eigenständig,- warum können die Fehler nicht hier liegen.

Zumindest ist dieses Problem seit Jahren bekannt.
Es stellt sich auch gar nicht die frage ob Mieter davon wusste , denn Mieter wird Grundsätzlich zum günstigsten Preis handeln allein das kann schon eine Pflichtverletzung sein.

Damit wären wir je nach Mietvertragsvereinbarung beim Punkt. der vertragsgemäßen Nutzung.
Wenn Mieter also schon aus Kostengründen mittel und Stoffe wählt die nicht geeignet sind eine
Fach und Sachgerechte eigenständige Renovierung zu gewährleisten warum soll dann der Vermieter dafür herhalten.

Liebe Iren ich verstehe Dich nicht ganz.
Um Recht zu bekommen muss man möglicherweise auch kämpfen.

Gruß Pumuckel

Hallo,

also meinst du, das Urteil vom BGH wäre doch anwendbar?

Kämpfen würde ich gern, leider habe ich 4 verschiedene rechtliche Meinungen, jeder will etwas anderes tun, so dass ich total verunsichert bin - deshalb suche ich wie blöd nach möglichst ähnlichen Parallelfällen.
Kann dir gern eine pn schicken und dir sagen was ich für rechtliche Aussagen bekommen habe.

Gruß
Irene

Hallo Irene,

ehrlich gesagt ich weis nicht was Du tun sollst!

Aber führen wir mal die Fakten die zu einer Entscheidung führen könnten zusammen::
Zunächst gehe ich von folgender Tatsache aus.
Mietwohnung wurde mängelfrei übergeben und auch so vom Mieter bestätigt.
Weiter könnte vereinbart sein > Vermieter übergibt die Wohnung unrenoviert mangelfrei
bei Auszug des Mieters wird wiederum die angemietete Wohnung vom Mieter im selben
Mangelfreien Zustand übergeben, wie erhalten.

Nun zieht hier ein Mieter ein akzeptiert diese Bedingungen und fängt an zu Renovieren.
Genau nach dieser Renovierung fallen dem Mieter Mängel auf die eigentlich und Grundsätzlich nicht aufkommen dürften

Hinweis Deine Aussagen in vorhergegangenen Mietobjekten derselbe Mangel.
Es kommt nicht darauf an ob ich nun hier eine gewisse Methode sehe, allerdings ist sie schon etwas seltsam.
Insofern dann wenn in allen anderen Wohnungen des eigenen Objektes keinerlei Phänomene
dieser Erscheinung auftreten…

Zunächst hat Dein Mieter Dir nachzuweisen das die Verursachung dieser Erscheinung nicht durch ihn selbst erst verursacht wurde.

Dabei spielt es auch zunächst keinerlei Rolle ob er selbst Hand angefegt hat, denn dieses Recht
steht ihm zu.

Eine andere Frage ist allerdings ob er die Renovierung sowohl Sach- als auch Fachgerecht ausgeführt hat.

Und genau hier würde ich zunächst ansetzen.
Halte doch mal deinem Mieter vor das in allen vorhergehenden Wohnungen das selbe Problem auftrat und er wahrscheinlich deswegen ständig eine neue Wohnung benötigt.

Selbst wenn es rein theoretisch möglich ist ist es doch schon verwunderlich das es überall da auftritt wo dein Mieter und möglicherweise nur jeweils in genau den angemieteten Wohnungen
deines Mieters auftritt.

Was das Urteil angeht ist dies zunächst auf Deiner Seite außer man kann Dir ein Versäumnis nachweisen.

Allerdings die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

Gruß Pumuckel

Kämpfen würde ich gern, leider habe ich 4 verschiedene rechtliche Meinungen, jeder :will etwas anderes tun, so dass ich total verunsichert bin - deshalb suche ich wie blöd nach möglichst ähnlichen Parallelfällen.

Hallo Irene,
das warst doch du vor ca. 2 Wochen schonmal mit dem gleichen Problem?
Leider ist der Thread jetzt schon gelöscht …

Für Austausch in Normaldeutsch möchte ich dir zunächst mal empfehlen:
http://www.steuern-online.de/foren/vermieternetz/ind…

Kämpfen musst du - wenn du dich der mindernden Mieterin nicht ausliefern willst.
Einer Mietminderung zuzustimmen halte ich nicht für ratsam, denn das käme einem Schuldeingeständnis gleich und damit vergibst du dir die Chancen jemals Paroli bieten zu können > denn du kannst nie wissen, ob es mit der Mietminderung einfürallemal gut wäre.
Und warum für etwas bezahlen, für das man nichts kann?

Die 4 verschiedenen rechtl.Meinungen würden mich schon mal interessieren … (PN ?)
Wäre ich z.B. bei „meinem“ Foggingfall vor ein paar Jahren (Mieter hatte ebenfalls bei Einzug tapeziert) dem RA des H&G gefolgt (zugegeben: eine Schlafmütze), dann hätte ich für das Neutapezieren zahlen sollen (die Verfärbung liess sich durch Abwaschen nicht beseitigen).

Nachdem ich einen Sachverständigen eingeschaltet hatte, stellte sich schließlich bei einem Ortstermin mit dem Tapetenhersteller heraus, dass die Tapetenfirma das Problem bereits kannte > Schwarzfärbung war bei nicht-sachgerechter Tapezierung (d.h. zu wenig Tapetenkleister) bei dieser Tapete schon mehrfach aufgetreten. Mit meiner Unterstützung bekam die Mieterin von der Tapetenfirma kulanzhalber Ersatz (schließlich konnte auch die Tapetenfirma nichts für die nicht-fachgerechte Tapezierung).

Hallo Pumuckel,

danke für deine „späte“ Antwort.
Das Argument mit der sach- und fachgerechten Ausführung leuchtet mir ein. Wäre ja hilfreich, du hättest dich für eine der Aussagen entschieden *lach*, ich weiß ehrlich nicht wen ich verpflichten soll.
Im Sinne des Urteils will die Mieterin ja auch „Schadenersatz“, d.h. sie will den Schaden ersetzt haben, in dem der Vermieter alles neu renovieren soll. Habe ich mir gestern Nacht überlegt.

Na, ich sehe schon - ich muss mir einen auf gut Glück aussuchen…
Danke
Gruß
Irene