Treppenhausreinigung

Guten Tag,

in einem Mietshaus wohnen 10 Mietparteien.
In jedem der Mietverträge steht „Für die Reinigung des Treppenhauses sind die Mieter im wöchentlichen Wechsel zuständig“.

4 Parteien halten sich zunächst daran, die anderen 6 nicht.
Nach und nach verlieren auch die 4 Parteien die Lust am Putzen.
So wird teilweise über Monate (!) das Treppenhaus nicht geputzt.

Der Vermieter meint, wegen der Vertragsklausel habe er mit der Sache nichts zu tun, dass müssten die Mieter unter sich ausmachen.

Stimmt das ? oder gibt es irgendeine Möglichkeit den Vermieter „in die Pflicht zu nehmen“.

Gruß, trobi

Hallo,

Der Vermieter meint, wegen der Vertragsklausel habe er mit der
Sache nichts zu tun, dass müssten die Mieter unter sich
ausmachen.

Stimmt das ? oder gibt es irgendeine Möglichkeit den Vermieter
„in die Pflicht zu nehmen“.

der Vermieter kann die Mieter anmahnen, sich an die Vertraglichen Vereinbarungen zu halten, tun sie es nicht, hat der Vermieter das Recht eine Putzkolonne zu beauftragen und diese Kosten auf die Nebenkosten umzusetzen. Umso einfacher ist die Sache für ihn, wenn keine der Mietparteien sich an die Putzvereinbarung hält.

Gruß
Rocco

Hallo,

Der Vermieter meint, wegen der Vertragsklausel habe er mit der
Sache nichts zu tun, dass müssten die Mieter unter sich
ausmachen.

Stimmt das ? oder gibt es irgendeine Möglichkeit den Vermieter
„in die Pflicht zu nehmen“.

Was soll der Vermieter denn tun? Selbst putzen?
Nee, er wird, wie Rocco geschrieben hat, die Mieter an ihre vertraglichen Pflichten erinnern und ankündigen, wenn diese denen nicht nachkommen, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.
Ganz einfach für den Vermieter. Da kann er wenigstens sicher sein, dass das Haus gereinigt wird.

Gruß

Hallo.

Angenommen die vier Mietparteien A,B,C,D würden das Treppenhaus putzen - wenn sie denn auch an der Reihe sind - kann sich der VM dann dazu entschliessen, die Putzkollone zu beaufragen zum Leidwesen vom A,B,C,D, d. h. auf deren Kosten?

Danke
Disap

Hallo,

ist ja nett was ihr da schreibt.

Meine Frage ist nur eigentlich, MUSS der Vermieter irgendetwas tun.
Bzw. können die Mieter ihn, z.B. durch eine Minderung, ein bischen auf Trab bringen ?

Das der Vermieter eingreifen DARF ist mir auch klar.

Gruß, trobi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das Problem hatten wir in unserem Haus mit 8 Familien auch.
Nur drei Familien haben sich an die Kehrwoche gehalten und für die anderen regelmäßig den Dreck weggeputzt.
Wir haben uns an den Hausmeister gewand und der hat die anderen dazu aufgefordert. Hat aber nur kurzfristig geholfen und dannn ging die „Sauerrei“ von vorne los.
Irgendwann hat sich dann die Hausverwaltung eingeschaltet.Hat aber auch nix gebracht.
Mittlerweile haben wir einen Putdienst den wir mit 11.- Euro im Monat bezahlen.Endlich ist das Treppenhaus sauber.
Für mich völlig unverständlich, dass manche nicht in der Lage sind zweimal im Monat ihre Treppe zu putzen.Zumal das bei uns wirklich keine große Sache war.
Nun ja jetzt ist es halt so.Unsere Hausgemeinschaft war immer super und ist jetzt völlig daneben.Nur wegen der Putzerei.
Leider kommen die „Faulpelze“ mit 11.- Euro noch billig davon. Da alle kaum Kohle haben müßte es richtig weh tun sich nen Putzdienst zu leisten.
Ich denke schon , dass es Vermietersache ist, zumal es ja im Mietvertrag vereinbart ist.
Gruß Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist doch jetzt nicht ernstgemeint?
Die Mieter putzen nicht und die, die putzen, wollen dann Mietminderung geltend machen?

Der Vermieter kann höchstens die Mieter auf Trab bringen in dem er sie abmahnt weil sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Und gleichzeitig ankündigen, dass ggf. eine Reinigungsfirma beauftragt wird und die Kosten umgelegt werden.

Hallo

Das ist doch jetzt nicht ernstgemeint?
Die Mieter putzen nicht und die, die putzen, wollen dann
Mietminderung geltend machen?

Also das wüßte ich gerne mal genau. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter ja verpflichtet seinen Teil der Reinigung zu erledigen. Resultiert daraus denn nicht auch die Pflicht des Vermieters (gegenüber dem, der seinen Pflichten nachkommt) dafür Sorge zu tragen, dass auch die anderen Parteien ihren Teil erledigen?!
Sollte dies so sein, kann doch die Tatsache, dass der Vermieter offensichtlich nicht dafür Sorge trägt/Sorge tragen kann (dass alle anderen Mieter auch putzen) erstmal als subjektiver Mangel empfunden werden?! Warum sollte hier nicht eine angemessene (vielleicht 1%ige) Mietminderung möglich sein??

Der Vermieter kann höchstens die Mieter auf Trab bringen in
dem er sie abmahnt weil sie ihren Pflichten nicht nachkommen.
Und gleichzeitig ankündigen, dass ggf. eine Reinigungsfirma
beauftragt wird und die Kosten umgelegt werden.

Aber was passiert denn, wenn die putz willigen Mieter sich tatsächlich weigern, diese Kosten (mit)zu tragen? Angenommen, von der Option, dass ein Reinigungsunternehmen beauftragt werden kann, steht nicht im Mietvertrag und auch unter den vereinbarten Nebenkosten ist „Treppenhausreinigung“ nicht aufgeführt. Was nun?
A) Muss der Vermieter ein Unternehmen suchen, welches exakt nur die Termine der putzunwilligen Wohnunginhaber übernimmt?
B) Kann er nach „Verursacherprinzip“ die nun wöchentliche Reinigung des externen Unternehmens nur auf die putz un willigen Mieter umlegen?
c) Muss er den putzwilligen Mietern den Schaden ersetzen, sprich deren Anteil selbst übernehmen?
D) Kann er, obwohl der Mietvertrag, diese Option nicht vorsieht, und die putzwilligen Mieter hierdurch finanziell „gestraft würden“ die Kosten auch hier ggf. gerichtlich durchsetzen??

Falls jemand hierzu genaueres weiß oder auf einen zurückliegenden Thread verweisen kann, der die gestellten Fragen beantworten kann, wäre ich dankbar…

Viele Grüße, T.

Hallo,

erfüllt ein Mieter seine Putzpflichten nicht, rechtfertigt das keine Kündigung, wohl aber die Beauftragung einer Reinigungsfirma auf seine Kosten. AG Wiesbaden AZ: 91 C 2213/99-19-)

Um den Vermieter „unter Druck zu setzen“ können die betroffenen Mieter ihn über den Umstand in Kenntnis setzen und Mietminderung ankündigen, ob diese berechtigt ist, kann ich nicht sagen (Mieterbund).