Nebenkostennachzahlung - gibt es eine Frist?

Hallo,

ich beschreibe mal folgendes Szenario : Person A zieht zum 15.08.2004 in eine Mietwohnung ein und zum 19.06.2006 wieder aus. Bei Schlüsselübergabe passt alles und durch den frühen Auszug findet sich ein Nachmieter, der direkt einziehen will (durch den Verwalter), wofür keine Rückzahlung der Miete gezahlt wurde, wobei es sogar angeboten wurde! Nun bekommt Person A einen Brief datiert auf den 17.08.2006, der leider durch Wohnungswechsel im Verzug war vom Ex-Verwalter, der für den Zeitraum vom 01.01.2005 - 31.12.2005 eine Nebenkostennachzahlung haben will. Person A, wird aus der beigefügten Abrechnung nicht sonderlich schlau, da sie eine solche bisher noch nie bekommen hat und nicht damit gerechnet hatte (als Single in einer kleinen Mietwohnung (27 qm) und sparsamen Umgang mit allem). Nun die Frage, gibt es irgendeine Frist oder ist es üblich so spät und ohne Voranmeldung eine solche zu bekommen? Person A ist nicht sonderlich erfahren was dies angeht, ist nur leider blöd überrascht worden!!

Viele Grüße,
Katie

Hallo Katie,

das hat alles seine Richtigkeit. Die Nebenkosten für 2005 können erst in 2006 abgerechnet werden und sollten bis spätestens 31.12.06 beim Mieter vorliegen.
Wie klein oder groß die Wohnung ist, ob diese von 1 oder mehreren Personen bewohnt wird, spielt keine Rolle.

In der Regel werden ja Nebenkosten-Vorauszahlungen fällig, da will doch der Mieter auch wissen für was er gezahlt hat und ob zuviel oder zu wenig.

Es sei denn, es ist eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart, dann ist damit alles abgedeckt, sofern nicht durch einen Zusatz irgendwo ergänzt.

Für 2004 hättest du in 2005 auch eine Abrechnung bekommen müssen.

Gruß