Emailschäden: Einbehaltung der Mietkaution?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
– Mietverhältnis: 6 Jahre.
– Zu Beginn des Mietverhältnisses: ausführliches Übergabeprotokoll mit vielen Bagatellschäden (angeschlagene Fliesen, Sprünge im Waschbecken, Emailschäden in der Duschwanne etc.; wurden vom Vermieter NICHT repariert).
– Ordentliche Kündigung.
– Abnahme: zwei zusätzliche winzige Emailschäden an der Duschwanne (im Übergabeprotokoll vermerkt).

Ist es rechtlich zulässig, für zwei winzige Emailschäden an einer mindestens 10-15 Jahre alten Duschwanne €100.- (entspricht 20% der Kaution) einzubehalten?

Wie geht ein Mieter vor, wenn ihm die Kaution in einem solchen Fall nicht vollständig zurückgezahlt wurde?

Danke!
Grüße
mary-lou

Sorry! Aber: ‚schmunzel!‘