Die Hausverwaltung läßt nach Mehrheitbeschluß der Eigentümer, den Dach eines Mehrfamilienhauses sanieren, jedoch wurden die Kosten auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Die Sanierungskosten wurden jeweils in drei Intervallen mit jeweils beträchtlicher Summe durch die Wohneigentümer getragen.
Ist dies rechtens? Sollte denn die Dachsanierung nicht von der Gemeindekasse bzw. Rücklagen finanziert werden?
Darf so eine teure Sanierung auf Eigentümer umgelegt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Bernd
Hä? Gemeindekasse? Selbstverständlich zahlen Eigentümer für ihr Eigentum, wieso soll eine Gemeinde für Euch zahlen???
Hä? Gemeindekasse? Selbstverständlich zahlen Eigentümer für
ihr Eigentum, wieso soll eine Gemeinde für Euch zahlen???
Mit Gemeindekasse ist in diesem Fall eine Gemeinschaftskasse, in die alle Eigentümer ihren Anteil einzahlen, gemeint. Das Geld gehört dann quasi den Wohnungseigentümern bzw. der Gemeinschaft. Mit diesem Geld finanziert dann der Hausverwalter z.B. irgendwelche anfallenden Reparaturen etc.
Daher war die Frage, warum die Eigentümer separat nochmal (also unabhängig von den in die Gemeinschaftskasse bereits eingezahlten Geldern) nochmal für Dachumlage dreimalig beträchtliche Summen entrichten müssen, obwohl genug Angespartes in der Gemeinschaftskasse ist?
MfG
Bernd
Mit Gemeindekasse ist in diesem Fall eine Gemeinschaftskasse,
in die alle Eigentümer ihren Anteil einzahlen, gemeint. Das
Geld gehört dann quasi den Wohnungseigentümern bzw. der
Gemeinschaft. Mit diesem Geld finanziert dann der
Hausverwalter z.B. irgendwelche anfallenden Reparaturen etc.
Daher war die Frage, warum die Eigentümer separat nochmal
(also unabhängig von den in die Gemeinschaftskasse bereits
eingezahlten Geldern) nochmal für Dachumlage dreimalig
beträchtliche Summen entrichten müssen, obwohl genug
Angespartes in der Gemeinschaftskasse ist?
Normalerweise zahlen die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft gem. Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Gemeinschaftseigentum. Wenn diese Zahlungen nicht ausreichen, kann die WEG-Versammlung Nachzahlungen beschließen. Diese kann dann der Verwalter einfordern.
Danke für die Antwort. Jedoch stimmt mit den Nebenkosten insgesamt etwas nicht und auch andere zusätzliche Einforderungen seitens Verwalter kommt dem Ehepaar schon seit dem ersten Moment des Einzugs in die Eigentumswohnung sehr suspekt vor. (Siehe hierzu weiter oben unter Stichwort: „Nebenkosten…“ Beitrag von Bernhard.
Das Ehepaar fragte heute noch einen weiteren Kollegen, was er für Nebenkosten habe. Er meinte, dass er für 88 m² Eigentumswohnung Euro 114,- monatl. Nebenkosten zahlen würde (Nebenkosten sei unter 44 Haushalten aufgeteilt), fast genauso wie bei dem besagten Ehepaar, nur mit dem Unterschied, dass das Ehepaar mit 82 m² kleinere Wohnung hat und satte Euro 186,- mehr an Nebenkosten zahlen muß (als ob die Nebenkostennachzahlungen aus dem Jahr 2003 über Euro 1000,- nicht gereicht hätte).
Gruß
Bernd
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dann wäre es wohl an der Zeit, den Verwalter auszutauschen…